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07. Februar 2023

DVGW-Stellungnahme vom 6. Februar 2023

zum Eckpunktepapier des zukünftigen KRITIS-Dachgesetzes
Hackerangriff; © adobestock.com/sashkin
DVGW-Stellungnahme vom 6. Februar 2023

Ende 2022 hatte das Bundesministerium des Innern (BMI) die Eckpunkte für ein KRITIS-Dachgesetz veröffentlicht, das die CER-Richtlinie der EU über die Resilienz Kritischer Infrastrukturen umsetzen soll. Es soll den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen sektorenübergreifend regeln und zugleich einer neuen Bedrohungsintensität begegnen.  Mit dem KRITIS-Dachgesetz sollen Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen gebündelt werden. Dazu gehören Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber und ein zentrales Störungs-Monitoring. 

Der DVGW hat das Eckpunktepapier analysiert und Anfang Februar eine differenzierte Stellungnahme dazu dem BMI übergeben. Der Verein stellt darin die zentrale Rolle des Regelwerkes für die physische Sicherheit von Einrichtungen der Energie- und Wasserversorgung heraus. „Die Technische Regelsetzung ist das wesentliche Instrument zur Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes. Durch die Anwendung des DVGW-Regelwerks ist die Branche in der Lage, die Anforderungen an die physische Sicherheit ihrer Anlagen wirksam in die Praxis umzusetzen“, erklärt Johanna Kreienborg, Referentin für Wasserversorgungssysteme. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes komme es daher auch darauf an, Synergien zu bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Cybersicherheit zu nutzen, um nicht Pflichten und Aufwendungen unnötig zu erhöhen, beispielsweise beim Meldewesen. Eine Harmonisierung der gesetzlichen Anforderungen mit dem Ziel einer effektiven Umsetzbarkeit durch die Energie- und Wassersektoren ist daher eine weitere zentrale DVGW-Forderung. 

Weiteren Anforderungen, die der DVGW an das KRITIS-Dachgesetz stellt, betreffen zum Beispiel die rechtliche Verankerung und Absicherung für Investitionen in den physischen Schutz. Die vollständige Position des DVGW ist in der Stellungnahme „Eckpunkte des zukünftigen KRITIS-Dachgesetzes“ detailliert erläutert:  https://www.dvgw.de/der-dvgw/aktuelles/stellungnahmen/dvgw-stellungnahme-vom-06022023 Sie wurde in Zusammenarbeit der DVGW-Einheiten „Gastechnologien und Energiesysteme“ sowie „Wasserversorgung“ entwickelt. Die Ausgestaltung des Gesetzes wird innerhalb der nächsten sechs Monate erwartet. 

Weitere Informationen zum Thema

Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite IT-Sicherheit.

Ansprechpartnerinnen
Bei Fragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte an
Wasser
Johanna Kreienborg
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 9188-854
Gas
Hiltrud Schülken
Hauptgeschäftsstelle / Gastechnologien und Energiesysteme
Telefon+49 228 91 88-905