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22. August 2022

Stellungnahme zur Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung

zum Diskussionspapier des BMWK „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung“
DVGW-Stellungnahme vom 22. August 2022

Die Bundesregierung hat 2021 im Koalitionsvertrag und im zweiten Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten vom 23. März 2022 die Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zukünftiges energiepolitisches Koordinierungsinstrument in Aussicht gestellt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 28. Juli 2022 dazu das Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung“ veröffentlicht.

Der DVGW bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Diskussionspapier. Der DVGW befürwortet eine bundesgesetzliche Regelung zu einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung, unter bestimmen Voraussetzungen: Für eine komplexe Herausforderung wie die Transformation der Wärmeversorgung von Haushalten und Industrie hin zur Klimaneutralität gibt es keine bundesweite „one size fits all“-Lösung, da die lokalen Gegebenheiten vor Ort variieren. Nur ein Zusammenspiel aus verschiedenen Technologien und klimaneutralen Energieträgern ermöglicht es, vor Ort passgenauen und kostenoptimalen Klimaschutz zu erreichen. Eine mögliche gesetzliche Regelung zur kommunalen Wärmeplanung sollte daher ausschließlich einen verbindlichen Rahmen vorgeben, der den Kommunen eine einheitliche Analyse aller verfügbaren Optionen zur Treibhausgasemissionsreduktion und zukünftigen klimaneutralen Energieversorgung ermöglicht sowie deren Umsetzung auf kommunaler Ebene sicherstellt.

Die DVGW-Stellungnahme zum Diskussionspapier zeigt weitere Aspekte auf, die bei der Ausgestaltung eines Gesetzentwurfs zur kommunalen Wärmeplanung und der Energiepolitik der Bundesregierung im Allgemeinen berücksichtig werden sollten.

Ansprechpartner
Bei Fragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte an
Robert Ostwald
Hauptgeschäftsstelle, Standort Berlin / Ordnungspolitik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon+49 30 79 47 36-60
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Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Gasversorgung in Deutschland.