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21. November 2011

Gewässerschutz und chemischer Pflanzenschutz

Positionspapier
DVGW-Positionspapier vom 21. November 2011

Der chemische Pflanzenschutz hat unter dem Aspekt einer gesicherten und wirtschaftlichen Nahrungsmittelversorgung eine gesellschaftlich anerkannte Berechtigung.

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind in Gewässern unerwünscht und werden trotz strenger Zulassungsvorschriften nach wie vor in Oberflächengewässern, im Grund- und Rohwasser nachgewiesen. Deshalb ist der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte in die Gewässer zu vermeiden oder zumindest soweit wie möglich zu minimieren.

Ansprechpartner
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Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 91 88-856
Weitere Informationen zum Thema

Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Pestizide.