Bitte auf den Obermenüpunkt klicken!

Komponenten des Grundwasserschutzes

Dem Grundwasser kommt als Ressource eine besondere Bedeutung zu. Der DVGW engagiert sich in der fachpolitischen Diskussion für den vorsorgenden Gewässerschutz - unter anderem in den Bereichen Erdwärmenutzung, Fracking sowie Sand- und Kiesgewinnung.

Grundwasser und Grundwasserschutz; © Foto: CC0-Lizenz
Grundwasserüberwachung und -monitoring

Funktions- und Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen

Wachsende Nutzungskonkurrenzen, die Auswirkungen des Klimawandels und stoffliche Belastungen aus unterschiedlichen Quellen rücken die Verfügbarkeit von Grundwasser in ausreichender Menge und Beschaffenheit immer stärker in den Fokus eines nachhaltigen Wasserressourcenmanagements. In diesem Zusammenhang spielen Grundwassermessstellen eine zentrale Rolle für das Ressourcenmanagement. Dabei richtet sich der Blick in der fachlichen Diskussion zunehmend auf die Frage der Eignung von Grundwassermessstellen für unterschiedliche Aufgaben wie z. B.:

  • Fundaufklärungsverfahren zu Pflanzenschutzmittelbelastungen in Trinkwasserressourcen
  • Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten gemäß Düngeverordnung oder
  • einzugsgebietsbezogenes Risikomanagement gemäß europäischer Trinkwasserrichtlinie
Grundwassermessstellen am Niederrhein © AdobeStock/Bruder Tack69

Bei allen Aufgaben sind die zuständigen Stellen und beteiligten Akteure auf belastbare und aussagekräftige Messdaten aus Grundwassermessstellen angewiesen. Die Beantwortung der Frage, wie die Funktionsfähigkeit einer Grundwassermessstelle und ihre Eignung für eine konkrete Aufgabe festgestellt und bei Bedarf auch gegenüber Dritten nachgewiesen werden kann, muss sich schlüssig aus den zugrundeliegenden Normen und technischen Regeln ergeben. 

Die DVGW-Information Wasser Nr. 111 „Funktions- und Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen“ gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Anforderungen an die Funktionsfähigkeit und die Eignung für unterschiedliche Überwachungs- und Monitoringaufgaben. Auf einem DVGW-Onlineforum am 25.10.2022 wurde die neue Information vorgestellt und am Beispiel der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete mit einem Erfahrungsaustauschs zur Funktions- und Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen verknüpft. Die Vorträge der Veranstaltung stehen hier zum Download bereit:

 

  • Anforderungen und Erfahrungen aus Sicht einer Landesbehörde – Dr. Peter Börke, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden (bei Interesse an dieser Präsentation wenden Sie sich bitte direkt an den Referenten)

Folgende Arbeitsblätter des DVGW-Regelwerks bilden die Grundlage für die Funktions- und Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen:

Bohrlochgeophysik in Bohrungen, Brunnen und Grundwassermessstellen
Grundsätze der Grundwasserprobenahme aus Grundwassermessstellen
Bau und Ausbau von Grundwassermessstellen
Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen
Sanierung und Rückbau von Brunnen, Grundwassermessstellen und Bohrungen
DVGW zur Zweiten Verordnung zur Veränderung der Grundwasserverordnung

Mit der Änderung der Grundwasserverordnung werden die Voraussetzungen für die Berücksichtigung denitrifizierender Verhältnisse bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten gemäß der Neufassung der AVV GeA geschaffen.  

Der DVGW unterstützt dieses Ziel und auch die mit diesem Änderungsentwurf verfolgte Vorgehensweise ausdrücklich. Die Gebietsausweisung wird so sehr viel besser diejenigen Gebiete identifizieren können, in denen die Nitrateinträge in das Grundwasser tatsächlich über 50 mg/l liegen. Die regional sehr unterschiedliche ausgeprägte Ökosystemdienstleistung der Nitratreduktion kann so nicht länger die tatsächliche Eintragssituation überlagern.

zum Entwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz des Grundwassers – Grundwasserverordnung

DVGW-Information zum Gewässerschutz vor untertägigen Gefährdungen (u.a. Fracking)

Die vorliegende DVGW-Information erläutert die im Wasser-, Umwelt- und Bergrecht enthaltenen  Regelungen mit  Relevanz insbesondere für den Schutz des Grundwassers vor untertägigen Gefährdungen. Dazu gehören auch die am 4. August 2016 in Kraft getretenen wasser-, umwelt-und bergbaurechtlichen Vorschriften zum Einsatz der Fracking-Technologie und zu Tiefbohrungen. Weiterhin werden die bereits im  DVGW-Arbeitsblatt W 101 enthaltenen Ansätze für die dreidimensionale Ausweisung von Wasserschutzgebieten dargestellt. 

Wie der DVGW sich für den Schutz des Grundwasser stark macht:

Sand- und Kiesgewinnung in Trinkwassergewinnungsgebieten durch Nassabbau

DVGW, LAWA und die Verbände der Kies- und Sandindustrie einigen sich auf wasserwirtschaftliche Kriterien zur Prüfung einer möglichen Kies- und Sandgewinnung (Nassabbau) in der Schutzzone III B im Einzelfall.

Sand- und Kiesgewinnung in Trinkwassergewinnungsgebieten durch Nassabbau

DVGW-Information zur Erdwärmenutzung in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen

Die Erdwärmenutzung hat in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. Im Vordergrund steht der positive Effekt der Nutzung der Erdwärme als regenerative Energiequelle.

Aber von der Nutzung der Erdwärme als regenerativer Energiequelle darf keine Gefährdung der Trinkwasserressourcen ausgehen. Daher hat der DVGW mit zwölf Grundsätzen zur „Erdwärmenutzung in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen“ vom 23. Juli 2013 Anforderungen für die Genehmigung, Errichtung und Überwachung von oberflächennahen geothermischen Anlagen vorgelegt. Die 12 Grundsätze lauten:

  1. Vorrang des Schutzes der Trinkwasserressourcen vor der Erdwärmenutzung
  2. Einschränkungen der Erdwärmenutzung in Trinkwasserschutzgebieten
  3. Anzeige- und Genehmigungspflicht für Erdwärmenutzungen bei den zuständigen Fachbehörden
  4. Qualitätssicherung durch unabhängige Sachverständige
  5. Vermeidung der gegenseitigen Beeinflussung von geothermischen Anlagen
  6. Ausreichende Standorterkundung für geothermische Anlagen
  7. Strenge Beachtung der einschlägigen technischen Regelungen und Einsatz qualifizierter Fachfirmen
  8. Einsatz unschädlicher Bau- und Betriebsstoffe
  9. Sicherstellung einer dauerhaften Wirksamkeit der Ringraumabdichtung
  10. Überwachung von Bau und Betrieb der geothermischen Anlage sowie Anlagendokumentation
  11. Haftungserklärung des Betreibers gemäß § 89 Wasserhaushaltsgesetz
  12. Fachgerechter Rückbau defekter bzw. stillgelegter geothermischer Anlagen

Diese Grundsätze treffen im Einzelfall auch für andere geothermische Anlagen wie Erdwärmekollektoren, Erdwärmekörbe sowie Wärmepumpenanlagen mit Grundwasserbrunnen zu.

Erdwärmenutzung in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen

Der Deutsche Bundestag hat den Einsatz der Fracking-Technologie durch Änderungen des Berg-, Wasser- und Umweltrechts auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der DVGW begrüßt die Mehrzahl der getroffenen Regelungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen. Dies ist ein großer Fortschritt gegenüber der bislang bestehenden Rechtslage.

Der DVGW fordert umfassende Berücksichtigung des Gewässerschutzes bei Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas mit Hilfe des so genannten Fracking:

  • Kein Fracking und keine Versenkung von Flowback (Lagerstättenwasser und Fluide) in Trinkwasserschutzgebieten und Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen unter Berücksichtigung der räumlichen Zustromverhältnisse
  • Das bergrechtliche Genehmigungsverfahren für Fracking ist um eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung zu ergänzen
  • Fracking bedarf in jedem Fall eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens
  • Einvernehmen mit den Wasserbehörden im bergrechtlichen Zulassungsverfahren für Fracking sowie Beteiligung von Wasserversorgungsunternehmen

Mit einem umfassenden Regelungspaket zur Änderung des Berg-, Naturschutz-, Umwelt- und Wasserrechts will die Bundesregierung den Rahmen für das Fracking auch in unkonventionellen Gaslagerstätten schaffen. Gleichzeitig soll den Belangen des Bevölkerungs-, Gewässer- und Umweltschutzes Rechnung getragen werden. Umwelt- und Wirtschaftsministerium legten am 18.12.2014 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe zum Fracking vor.

Der DVGW begrüßt die Entwürfe und findet darin viele seiner bereits 2013 formulierten fachlichen Anforderungen wieder, die er an einen Einsatz der Frackings-Technologie stellt, der den Anforderungen des vorsorgenden Gewässerschutzes genügt.

In seiner Stellungnahme weist der DVGW aber auch auf fortbestehende Regelungsdefizite hin. Diese bestehen beim Entwurf zur Änderung des WHG insbesondere im Hinblick auf die folgenden Aspekte:

  • die Erweiterung der Ausschlussregelung des neuen § 13a (1) auf im Festsetzungsverfahren befindliche Wasserschutzgebiete sowie auf die unterirdischen Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen mit und ohne Wasserschutzgebiet
  • die Angemessenheit der Einrichtung und der Arbeitsweise der nach §13a (6) und (7) einzurichtenden und arbeitenden Expertenkommission
  • die verbindliche Einführung des Stoffregisters nach § 13b (5) anstelle der bislang vorgesehenen Kann-Regelung und Formulierung von Anforderungen an die aufzunehmenden Informationen
  • die Klarstellung, für welche einzusetzenden, anfallenden und abzulagernden Stoffarten und -mengen eine Erlaubnis gilt und bei welchen Veränderungen ein neues Erlaubnisverfahren erforderlich wird

In einigen Punkten weist zudem der vorliegende Entwurf zur Änderung der UVP-V Bergbau nach Ansicht des DVGW Regelungslücken auf, die dringend zu schließen sind:

  • die wesentlichen Entscheidungen im Rahmen der Durchführung einer UVP sind im Einvernehmen mit der wasserrechtlich zuständig Wasserbehörde zu treffen
  • die laut § 2 UVP-V Bergbau im Zuge einer UVP zu machenden, entscheidungserheblichen Angaben sind in Bezug auf Tiefbohrungen und Fracking unbedingt zu konkretisieren
Ihr Ansprechpartner
Sie haben Fragen oder Anregungen zum Thema Grundwasserschutz? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 91 88-856