Bei der neuen Fortbildungsordnung zum Netzmonteur sind vier Abschlüsse in einer Rechtsvorschrift verankert. Der Geprüfte Netzmonteur kann aus den vier Handlungsfeldern Fernwärme, Gas, Strom und Wasser auswählen. Jede der vier Fachrichtungen ermöglicht einen eigenen Abschluss.
Bei einer einspartigen Ausrichtung wird wie bisher ein Handlungsfeld gewählt und geprüft. Wird eine mehrspartige Qualifikation angestrebt, so erfolgen weitere Prüfungen in den neuen Sparten. Dabei ist es unabdingbare Voraussetzung, dass einschlägige Berufserfahrungen in den Sparten vorliegen, in denen die Prüfung angestrebt wird.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
• Prüfung der fachrichtungsübergreifenden und fachrichtungsspezifischen Qualifikation
Betriebswirtschaftliches, rechtsbewusstes und kundenorientiertes Handeln
Technologie und Funktionsanalyse im jeweiligen Handlungsfeld
• Prüfung der fachpraktischen Qualifikation
Arbeitsprobe mit Fachgespräch
Voraussetzung sind ein oder mehrere Jahre Berufspraxis in der neuen Fachrichtung. Diese Anforderungen sind in den Zulassungsvorschriften geregelt.
