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Prüfung

Prüfungsstruktur mit wählbaren Fachrichtungen

Prüfung 1.

Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikation

Prüfung 2.

Berufs- und Arbeitspädagogik

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten schriftlichen Prüfungsleistung zu erbringen.

Zulassung:

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