Vorhandener Abschluss |
1. Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen |
2. Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen |
Praxiszeiten insgesamt |
Geprüfter Netzmonteur |
keine weitere Berufspraxis (Die Berufspraxis von 2 Jahren der Netzmonteurfortbildung wird angerechnet) |
Ablegen Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" und 1 weiteres Jahr Berufspraxis |
1 Jahr |
Anerkannter Ausbildungsberuf im zu prüfenden Handlungsfeld |
1-jährige Berufspraxis im zu prüfenden Handlungsfeld |
Ablegen Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" und 1 weiteres Jahr Berufspraxis |
2 Jahre |
Sonstige anerkannte Ausbildungsberufe |
2-jährige Berufspraxis im zu prüfenden Handlungsfeld |
Ablegen Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" und 1 weiteres Jahr Berufspraxis |
3 Jahre |
ohne Berufsabschluss |
5-jährige Berufspraxis im zu prüfenden Handlungsfeld |
Ablegen Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" und 1 weiteres Jahr Berufspraxis |
6 Jahre |