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Zulassung zur Prüfung

Vorhandener Abschluss

1. Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen

2. Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen

Praxiszeiten insgesamt

Geprüfter Netzmonteur

keine weitere Berufspraxis (Die Berufspraxis von 2 Jahren der Netzmonteurfortbildung wird angerechnet)

Ablegen Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" und 1 weiteres Jahr Berufspraxis

1 Jahr

Anerkannter Ausbildungsberuf im zu prüfenden Handlungsfeld

1-jährige Berufspraxis im zu prüfenden Handlungsfeld

Ablegen Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" und 1 weiteres Jahr Berufspraxis

2 Jahre

Sonstige anerkannte Ausbildungsberufe

2-jährige Berufspraxis im zu prüfenden Handlungsfeld

Ablegen Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" und 1 weiteres Jahr Berufspraxis

3 Jahre

ohne Berufsabschluss

5-jährige Berufspraxis im zu prüfenden Handlungsfeld

Ablegen Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" und 1 weiteres Jahr Berufspraxis

6 Jahre

Vorbereitungslehrgänge:

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