
Im Vergleich zur neuen Prüfung, die im handlungsspezifischen Teil durch drei große, integrierte Situationsaufgaben mit einem hohem Praxisbezug gekennzeichnet ist, wurde in der alten Prüfung der Schwerpunkt auf eine Fächerprüfung gelegt. Dies ist bei der neuen Prüfung noch bei den Grundlagenqualifikationen der Fall.

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbildereignungsverordnung ist nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten schriftlichen Prüfungsleistung zu erbringen.