Vorhandener Abschluss |
1. Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ |
2. Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ |
Praxiszeiten insgesamt |
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik* |
1-jährige Berufspraxis |
Ablegen Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ und 1 weiteres Jahr Berufspraxis |
2 Jahre |
Ver- und Entsorger |
Nachweis der elektrotechnischen Qualifikation und danach eine 1-jährige Berufspraxis |
Ablegen Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ und 1 weiteres Jahr Berufspraxis |
2 Jahre mit elektrotechnischer Qualifikation |
Sonstige anerkannte Ausbildungsberufe |
Nachweis der elektrotechnischen Qualifikation und danach eine 2-jährige Berufspraxis |
Ablegen Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ und 1 weiteres Jahr Berufspraxis |
3 Jahre mit elektrotechnischer Qualifikation |
ohne Berufsabschluss |
3-jährige Berufspraxis, Nachweis der elektrotechnischen Qualifikation und danach eine weitere 2-jährige Berufspraxis |
Ablegen Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ und 1 weiteres Jahr Berufspraxis |
6 Jahre, davon 3 Jahre mit elektrotechnischer Qualifikation |
* Die Fachkraft für Wasserversorgungstechnik hat bereits eine elektrotechnische Qualifikation während der Ausbildung erworben. Daher ist ein zusätzlicher Nachweis nicht erforderlich.