Status:
Springe zu Navigation | Suche | Inhalt | Seitenfuß

Zulassung zur Prüfung

Vorhandener Abschluss

1. Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“

2. Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“

Praxiszeiten insgesamt

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik*

1-jährige Berufspraxis

Ablegen Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ und 1 weiteres Jahr Berufspraxis

2 Jahre

Ver- und Entsorger

Nachweis der elektrotechnischen Qualifikation und danach eine 1-jährige Berufspraxis

Ablegen Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ und 1 weiteres Jahr Berufspraxis

2 Jahre mit elektrotechnischer Qualifikation

Sonstige anerkannte Ausbildungsberufe

Nachweis der elektrotechnischen Qualifikation und danach eine 2-jährige Berufspraxis

Ablegen Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ und 1 weiteres Jahr Berufspraxis

3 Jahre mit elektrotechnischer Qualifikation

ohne Berufsabschluss

3-jährige Berufspraxis, Nachweis der elektrotechnischen Qualifikation und danach eine weitere 2-jährige Berufspraxis

Ablegen Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ und 1 weiteres Jahr Berufspraxis

6 Jahre, davon 3 Jahre mit elektrotechnischer Qualifikation

* Die Fachkraft für Wasserversorgungstechnik hat bereits eine elektrotechnische Qualifikation während der Ausbildung erworben. Daher ist ein zusätzlicher Nachweis nicht erforderlich.

Vorbereitungslehrgänge:

weiter...