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Traktor trägt Gülle mit einem Schleppschlauchsystem auf dem Feld aus.

12. März 2024

Bundesregierung muss Beratungen zum Düngegesetz schnellstmöglich wieder aufnehmen

Statement von Dr. Wolf Merkel, DVGW-Vorstand Wasser, zur Aussetzung der geplanten Beratungen im Bundestag zum Düngegesetz.
Düngung mit Schleppschläuchen; © Thomas Otto – stock.adobe.com
Dr. Wolf Merkel, DVGW-Vorstand Wasser
Dr. Wolf Merkel, DVGW-Vorstand Wasser © DVGW

„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung die für diese Woche geplanten Beratungen zum neuen Düngegesetz aussetzt. Für die öffentliche Wasserversorgung ist das ein herber Schlag. Denn die Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland ist weiterhin viel zu hoch – über ein Viertel aller Messstellen weisen Nitratkonzentrationen von mehr als 50 Milligramm pro Liter auf, und eine Trendwende ist mit der Düngeverordnung in ihrer jetzigen Form nicht in Sicht. Um deren Defizite und Wirksamkeit detailliert beurteilen zu können, ist die Einführung des Düngemonitorings dringend erforderlich. Auch die Stoffstrombilanzverordnung ist in ihrer jetzigen Form unzureichend. Die darin festgelegten Obergrenzen für Nährstoffüberschüsse sind zu hoch, um Gewässer wirksam zu schützen. Um die nach wie vor gravierenden Nitrateinträge in die Trinkwasserressourcen zu stoppen, müssen die zulässigen Düngemengen für die landwirtschaftlichen Betriebe deutlich abgesenkt werden. Andernfalls sind der vorsorgende Gewässerschutz und eine naturnahe Trinkwasseraufbereitung in Gefahr. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die Beratungen zum Düngegesetz schnellstmöglich wieder aufzunehmen. Ziel muss die baldmögliche Verabschiedung eines wirksamen gewässerschutzorientierten Düngegesetzes sein. 

Auch mit Blick auf die EU-Nitratrichtlinie ist es dringend geboten, dass Deutschland seine Maßnahmen zum Erreichen des dort festgeschriebenen Schwellenwertes von 50 mg/l verbessert. Dabei sind es vor allem die unzureichenden Vorschriften hierzulande, die zur fortdauernden Verfehlung der europäischen Schutzziele in Deutschland führen. Die Europäische Kommission sollte im Rahmen der nun anstehenden Überprüfung der Richtlinie an die Mitgliedstaaten appellieren, die Wirksamkeit der von ihnen ergriffenen Maßnahmen durch ein geeignetes Monitoring zu verifizieren. Andernfalls verhindern mangelhafte nationale Umsetzungen, so wie in Deutschland, das Erreichen ihrer Ziele.“

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