DVGW-Stellungnahme vom 22. März 2024

Der DVGW begrüßt die mit der Änderung des WHG geplante Ergänzung und Durchführung der Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wiederverwendung kommunalen Abwassers für die landwirtschaftliche Bewässerung. Aber er hält es für den vorsorgenden Schutz der Trinkwasserressourcen für zwingend erforderlich und möglich, bereits im WHG den Ausschluss der Wasserwiederverwendung auf die Schutzzone III von Wasserschutzgebieten und Trinkwassereinzugsgebiete gemäß WHG und TrinkwEGV auszuweiten.

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Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

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Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Grundsätze des Gewässerschutzes.