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31. Juli 2023

Stellungnahme Gesetzesentwurf Schaffung H2-Netz und EuGH-Novelle

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und Ergänzungen von Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz
DVGW-Stellungnahme vom 31. Juli 2023

Der DVGW unterstützt grundsätzlich den mit dem Gesetzentwurf angestrebten Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs. Wasserstoff ist zukünftig in allen Verwendungsbereichen ein wesentliches Element, um die Resilienz des zukünftigen Energiesystems zu gewährleisten und unabdingbar, um die Klimaschutzziele der Bundesrepublik zu erreichen.

Diese tragende Rolle von Wasserstoff sowie von aufbereitetem Biogas (Biomethan) sollte stärker im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert werden. Resilienz und Klimaneutralität sind nur zu verwirklichen, wenn auch die in den Verteilnetzen angeschlossenen Industrie- und Gewerbekunden, Kraftwerke und weitere Verbraucher wie Wärmekunden mit Wasserstoff und Biomethan versorgt werden. Der Prozess für das zukünftige Wasserstoff-Kernnetz sollte daher von vornherein so ausgelegt sein, dass dieses in seiner dauerhaften Weiterentwicklung eine best- und schnellstmögliche Versorgung aller potenziellen Endabnehmer, einschließlich des Wärmemarktes, ermöglicht. Der Einsatz von Wasserstoff und Biomethan sollte im Zuge der EnWG-Novelle weiter angereizt werden. Der DVGW hält daher rechtliche Änderungen im EnWG für erforderlich.

Ansprechpartner
Bei Fragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte an
Robert Ostwald
Hauptgeschäftsstelle, Standort Berlin / Ordnungspolitik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon+49 30 79 47 36-60
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Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Wasserstoff und Energiewende.