- Der Verein richtet an seinem Sitz eine Zertifizierungsstelle ein. Als Lenkungsgremium im Sinne der Normenreihe DIN EN 45 000 wird gemäß § 11 Ziffer 1 ein Beirat Zertifizierung bestellt. Dessen Tätigkeit richtet sich nach einer vom Präsidium genehmigten Geschäftsordnung.
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