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Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird alle zwei Jahre vom Vorstand einberufen und möglichst im zweiten Quartal des Kalenderjahres abgehalten.

Die Mitgliederversammlung beschließt über:

  1. die Wahl des Vorstandes, soweit Vorstandsmitglieder nicht zu benennen sind,
  2. die Wahl der Rechnungsprüfer,
  3. die Entlastung des Vorstandes, des Präsidiums und des Hauptgeschäftsführers auf der Basis der vom Vorstand festgestellten Jahresabschlüsse,
  4. den Haushaltsplan für die beiden folgenden Geschäftsjahre,
  5. die Festsetzung und Art der Erhebung der Mitgliedsbeiträge,
  6. die Änderung der Satzung,
  7. Ehrungen

und in den sonst in der Satzung ausdrücklich vorgesehenen Fällen.