Die ordentliche Mitgliederversammlung wird alle zwei Jahre vom Vorstand einberufen und möglichst im zweiten Quartal des Kalenderjahres abgehalten.
Die Mitgliederversammlung beschließt über:
- die Wahl des Vorstandes, soweit Vorstandsmitglieder nicht zu benennen sind,
- die Wahl der Rechnungsprüfer,
- die Entlastung des Vorstandes, des Präsidiums und des Hauptgeschäftsführers auf der Basis der vom Vorstand festgestellten Jahresabschlüsse,
- den Haushaltsplan für die beiden folgenden Geschäftsjahre,
- die Festsetzung und Art der Erhebung der Mitgliedsbeiträge,
- die Änderung der Satzung,
- Ehrungen
und in den sonst in der Satzung ausdrücklich vorgesehenen Fällen.