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Verlängerung der Prüffristen von Gasbehältern

Zu kurze Prüffristen der Gas-Speicherbehälter gelten als ein wesentliches Hemmnis bei der Markteinführung erdgasbetriebener Fahrzeuge. Unter anderem belasten sie deren Wirtschaftlickeit in nicht unerheblichem Maße. Der DVGW hat daher einen Vorstoß zur Verlängerung der Prüffristen beim Verband der Technischen Überwachungs-Vereine (VdTÜV) unternommen.

Ziel war die Schaffung sicherheitstechnisch vertretbarer Festlegungen unter Einbindung der bislang gewonnen Erfahrungen mit dem Kraftstoff Erdgas.

Der VdTÜV hat nunmehr über den Arbeitskreis "Druckgastechnik" und den Fachausschuss "Druckbehälteranlagen" die Verlängerung der Prüffristen von 5 auf 10 Jahre beschlossen.

Von dieser Neuregelung sind alle Fahrzeuge mit Vollstahlbehältern betroffen, auch die im Betrieb befindlichen. Damit werden etwa 95 Prozent aller Erdgasfahrzeuge im Bestand erreicht.

Die Verlängerung der Prüffristen ist an einen Anforderungskatalog gekoppelt, der zum großen Teil bislang schon galt und sich bewährt hat:

  1. Es muss ein ausreichender Schutz des Behälters gegen Innenkorrosion vorhanden sein, z.B. durch Aufbringen eines Sprühöls.
  2. Der Behälter muss über einen unversehrten äusseren Korrosionsschutz verfügen.
  3. Der Behälter muss im Fahrzeuginnern eingebaut sein.
  4. Der Behälter muss gegen mechanische Einwirkungen geschützt sein.
  5. Die Halterung des Behälters darf keine Korrosion verursachen.
  6. Der Behälter muss aussen gut belüftet sein.
  7. Ein wirksamer Kondensatablauf muss vorhanden sein.
  8. Der Behälter muss besichtigt werden können.
  9. Die Behälter sind im Rahmen der Kfz-Hauptuntersuchung (HU) einer äusseren Besichtigung zu unterziehen.

 

Bei in Betrieb befindlichen Erdgasfahrzeugen kann ebenfalls eine Fristverlängerung auf 10 Jahre im Einvernehmen mit dem Sachverständigen vereinbart werden, sofern die Einbausituation des Gasbehälters den genannten Kriterien entspricht.

Ihr Ansprechpartner im DVGW: Dipl.-Chem. U. Klaas (E-Mail)