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Erdgas an sich ist, im Gegensatz zum früheren Stadtgas, nahezu vollkommen geruchslos. Die Odorierung von Erdgas, also das Versetzen mit einem bestimmten Geruch, ist eine primäre Sicherheitsmaßnahme, um unbeabsichtigten Gasaustritt frühzeitig zu erkennen. Deshalb müssen Gase, die an Haushaltskunden oder Gewerbekunden, die mit Haushaltskunden sicherheitstechnisch vergleichbar sind, ausreichend odoriert sein. Die Technik und die Kontrolle der Odorierung ist im DVGW-Arbeitsblatt G 280-1 geregelt. Die gebräuchlichsten Odoriermittel sind schwefelhaltige organische Verbindungen wie Tetrahydrothiophen oder Merkaptangemische. Diese müssen abstoßend, sollen jedoch nicht ekelerregend riechen, um auch bei gastechnischen Laien einen Warneffekt zu erzielen. In den letzten Jahren geht, nicht zuletzt aus ökologischen Gründen, der Trend zu schwefelarmen Odoriermitteln.
Ein schwefelfreies Odoriermittel wurde durch den DVGW von der Forschung bis zur Markteinführung begleitet und im DVGW-Regelwerk verankert. Bis Ende 2005 war es bereits in 26 Gasnetzen in Deutschland erfolgreich im Einsatz. Große Vorteile gegenüber schwefelhaltigen Mitteln bestehen z. B. beim Einsatz von Erdgas in Brennstoffzellen oder bei der Haltbarkeit von Wärmetauschern in Brennwertgeräten. Pilotprojekte bei der zentralen Hochdruckodorierung oder der Untertagespeicherung verlaufen bislang sehr viel versprechend. Somit wird für schwefelfrei odoriertes Erdgas bei gleicher Sicherheit die Marktattraktivität erhöht. Die Erfahrungen werden in die europäische und internationale Regelsetzung eingebracht.
Standpunkt des DVGW zum Einsatz von Odoriermitteln [1] , erarbeitet vom Technischen Komittee "Gasförmige Brennstoffe" und so beschlossen vom Lenkungskomitee "Gasanwendung".
Stellungnahme des DVGW an das ZDF [2] , Redaktion Frontal 21, Thema "Gasodor S-Free" vom 20. Mai 2009
Sendung "Frontal 21 [3] " vom 19.05.2009 "Gefahr aus dem Gashahn - Experten warnen vor neuem Alarmgeruchsstoff" (Zusammenfassung und Video)