Bitte auf den Obermenüpunkt klicken!

Sicherheit im Haus - Der Jahres-Check

Mit der richtigen Behandlung und der regelmäßigen Hausschau sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt. Risiken entstehen so gar nicht erst. Der Jahres-Check ist schnell gemacht. Sie brauchen dafür auch keine besonderen technischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Genau hinschauen genügt!

Erdgas-Hausanschluss
Erdgas-Hausanschluss ©DVGW

Der Erdgas-Hausanschluss: Hier liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe "für den Hausgebrauch" - und zugleich die Schnittstelle der Zuständigkeit. Denn: Ab der Haupt-Absperreinrichtung des Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.

Sicherheit im Haus: Überprüfung alle zwölf Jahre...

Vor der ersten Inbetriebnahme müssen alle Gasleitungen im Haus auf Dichtheit geprüft werden - sonst wird der Anschluss nicht freigegeben. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollen Eigentümer oder Mieter ihre Gasleitung alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit überprüfen lassen. Natürlich von einem eingetragenen Fachbetrieb - zum Beispiel im Rahmen der Maßname "Gas ganz sicher".

... und "Hausschau"-Check einmal im Jahr.

Mit der richtigen Behandlung und der regelmäßigen Hausschau sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken gar nicht erst entstehen. Der Jahres-Check ist schnell gemacht, und Sie brauchen dafür auch keine besonderen technischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Genau hinschauen genügt! Und wenn Sie den Jahres-Check nicht selbst machen wollen, können Sie ihn auch fremd vergeben.

 

Jahres-Check, Teil 1: Der Gasleitungs-Check
So können sie aussehen: Haupt-Absperreinrichtung am Hausanschluss (A oder B)
So können sie aussehen: Haupt-Absperreinrichtung am Hausanschluss (A oder B) ©DVGW

Absperreinrichtungen frei zugänglich?

Fahrrad steht vor der Haupt-Absperreinrichtung Gas
Wer hier im Notfall erst räumen muss, verliert wertvolle Zeit! Deshalb: Absperreinrichtungen immer frei halten! ©DVGW

Absperreinrichtungen dienen dazu, die Gaszufuhr im "Falle eines Falles" oder bei kurzfristigen Arbeiten an Gasanlagen zu unterbrechen. Die Haupt-Absperreinrichtung sitzt dort, wo die Gasleitung durch die Wand ins Haus kommt, manchmal auch in einem Anschlusskasten außerhalb des Gebäudes. Sie trennt die gesamte Gasanlage von der Gaszufuhr ab. Oftmals gibt es eine weitere Absperreinrichtung direkt vor dem Gaszähler im Keller oder in der Wohnung.
 
Zum Schutz vor Eingriffen Unbefugter sollten sich gastechnische Einrichtungen (Zähler, Druckregelgerät, etc.) in Mehrfamilienhäusern in abschließbaren Räumen befinden.

Halten Sie diese Absperreinrichtungen immer gut zugänglich.
Denn: Im Notfall muss man sie ganz schnell erreichen können! 

Gasleitungen gut befestigt...

Farbanstrich schützt Gasleitungen vor Feuchtigkeit
Gut befestigt und durch Farbe geschützt: So hält diese Gasleitung auch in feuchter Umgebung lange. ©DVGW

Gasleitungen verlaufen oft frei verlegt vor der Wand oder unter der Decke. Achten Sie darauf, dass sie entsprechend gut befestigt sind und keine "Durchhänger" haben.

Gasrohre sind auch keine Lastenträger. Also weg mit Fahrrad, Blumenampel oder Babywippe von der Gasleitung!

... und einwandfrei im Schuss?

Gasleitungen sind aus hochwertigem Material gefertigt, das eine lange Lebensdauer sicherstellt. Irgendwann kann aber auch hier der Zahn der Zeit nagen - vor allem in feuchten, unbelüfteten Räumen, z.B. in Kellern oder Waschküchen. Schauen Sie deshalb besonders genau hin:

  •     wenn Gasleitungen durch Wände und Decken führen
  •     wenn Gasrohre neben, unter oder über anderen Leitungen verlaufen
  •     wenn Gasrohre in feuchten oder unbelüfteten Räumen verlegt sind.

Blättert an der metallenen Leitung die Farbe ab? Da können Sie ruhig selbst zum Pinsel greifen.

Sieht die Gasleitung angegriffen aus? - vielleicht, weil von einer Kaltwasserleitung darüber ständig Schwitzwasser heruntertropft?
"Dann auf keinen Fall Do-it-yourself - rufen Sie den Fachmann!"

Rohre verkleiden? Dann für Lüftung sorgen!

Lüftungsöffnungen in Rohrverkleidungen
Lüftungsöffnungen in Rohrverkleidungen verhindern Dauerfeuchtigkeit ©DVGW

Sie wollen die Gasleitungen in Keller oder Wohnung verkleiden, damit es schöner aussieht? Warum nicht - aber achten Sie unbedingt auf Lüftungsöffnungen in der Verkleidung. Denn der Hohlraum dahinter muss immer gut durchlüftet sein!

 

Jahres-Check, Teil 2: Der Gasgeräte-Check

 

Auch Ihre Gasgeräte brauchen frische Luft: Verbrennung funktioniert nur mit Sauerstoff - und den nehmen sich insbesondere Gasgeräte alter Bauart meist aus der Luft im Aufstellraum. Nur raumluftunabhängige Gasgeräte bekommen ihre Verbrennungsluft direkt von draußen - Ihr Fachmann sagt Ihnen mehr dazu.

Genug Luft zum "Atmen"?

In vielen Fällen sorgen spezielle Verbrennungsluftöffnungen in Türen oder Wänden des Aufstellraums für den notwendigen Nachschub an frischer Luft. Klar, dass diese Öffnungen auch offen bleiben müssen - sonst bleibt Ihrem Gasgerät buchstäblich die Luft weg!

Alles prima abgedichtet - oder zusätzliche Geräte angeschafft?

Wollen Sie Fenster und Türen in Aufstellraum oder Wohnung abdichten oder neu einbauen? Oder wollen zusätzlich zu Ihren Gasgeräten andere Geräte installieren, die ebenfalls Luft aus dem Raum oder der Wohnung "abzapfen" - eine Abluft-Dunstabzugshaube oder einen Abluft-Wäschetrockner zum Beispiel? Dann sprechen Sie auf jeden Fall mit einem Fachmann - mit Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrem Installateur. Denn auch diese Veränderungen können die Luftversorgung Ihres Gasgerätes beeinflussen.

Gas aus der Steckdose?

Gas-Steckdose
Gas-Steckdose und Gasschlauchleitung ©DVGW

Ist Ihr Gasherd an einer praktischen Gas-Steckdose angeschlossen? Dann prüfen Sie bitte die Gasschlauchleitung: Sie darf nicht verdreht oder verknickt sein. Auch zu heiß darf es ihr nicht werden: Also auf genügend Abstand zu den offenen Flammen und der heißen Umgebung des Backofens achten!

Schmutz schluckt nicht nur Energie

Bei Gasgeräten, die ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellungsraum entnehmen, können vor allem Staub oder Flusen - vom Wäschetrocknen, von der Werkbank, aus der Küche - die feinen Düsen im Gasbrenner mit der Zeit verstopfen. Die Folge: Die Verbrennung wird schlechter, der Energieverbrauch steigt, das Risiko einer Störung im Gerät nimmt zu. Im Extremfall kann durch eine schlechte, unvollständige Verbrennung sogar Kohlenmonoxid entstehen - und das kann Vergiftungsgefahr bedeuten.

Inspektion oder Wartung notwendig?

Heizungsbauer während der Inspektion der Gastherme
Heizungsbauer während der Inspektion der Gastherme ©DVGW

Moderne Technik kann viel, aber Dauerbetrieb wirkt sich irgendwann bei jedem Gerät aus. Deshalb müssen an den Gasgeräten nach Herstellerangaben Inspektionen durchgeführt werden. Auch bei Störungen oder Auffälligkeiten sollten Sie umgehend Ihren Installateur oder Heizungsbauer mit einer Inspektion oder Wartung beauftragen. Das Gasgerät wird dabei gründlich gereinigt und ggf. der Brenner neu eingestellt. Sind Teile abgenutzt, kann sie der Fachmann vorsorglich gleich austauschen. So arbeitet Ihr Gasgerät immer effizient und zuverlässig - über lange Zeit. Außerdem überprüft der Schornsteinfeger regelmäßig die Abgaswege im Gasgerät und die Abgasanlage.

Wartung überfällig - daran erkennen Sie's:

  • bei sichtbarer Flamme: Flamme brennt mehr gelb als blau
  • Rußspuren, Verschmutzungen, Verfärbungen am, im oder um das Gasgerät
  • ungewöhnliche Geräusche beim Anspringen
  • auffälliger Geruch beim Betrieb, beschädigte oder fehlende Bedienungsknöpfe

Ihr Gasgerät zeigt den einen oder anderen Schwachpunkt? Dann sollten Sie schnell mit einem Fachmann sprechen!

Sicherheit in Ihren Händen: Ihre Liste für den Jahres-Check
  • Absperreinrichtungen, z.B. an Hausanschluss und Zähler, frei zugänglich?

 

  • Gasleitungen in einwandfreiem Zustand, besonders an Wand- bzw. Deckendurchführungen sowie in feuchten, unbelüfteten Räumen?

 

  • Alle Gasleitungen gut befestigt und frei von "Anhängseln"?

 

  • Lüftungsöffnungen an Verkleidungen vorhanden?

 

  • Verbrennungsluftöffnungen an Wand oder Tür des Aufstellraums der Gasgeräte offen?

 

  • Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr bei Abdichtung bzw. Neu-Einbau von Fenstern und Türen sichergestellt?

 

  • Bei der Installation einer neuen Abluft-Dunstabzugshaube oder eines Abluft-Wäschetrockners mit dem Fachmann gesprochen?

 

  • Schlauchleitung vom Herd zur Gassteckdose ohne Knick sowie ausreichend von Flammen und Hitze entfernt?

 

  • Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt sie durchgehend blau?

 

  • Gasgeräte intakt und ohne Rußspuren, Betrieb ohne auffälligen Geruch oder ungewöhnliche Geräusche?

 

Sie haben alles mit einem "Ja" beantworten können? Prima - Ihre Gasanlage ist augenscheinlich in Ordnung. Auf Wiedersehen beim nächsten "Hausschau-Check" in einem Jahr!


Sie haben irgendwo ein "Nein" ankreuzen müssen? Dann sollten Sie die Schwachstelle umgehend beseitigen lassen! Sprechen Sie so bald wie möglich mit einem Fachmann oder Heizungsbauer, mit dem Schornsteinfeger oder mit einem Mitarbeiter Ihres Netzbetreibers.

Übrigens: Fragen Sie auch bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber nach der Broschüre "Erdgas mit Sicherheit" oder dem Faltblatt "Erdgas Jahres-Check". Sollten diese nicht vorliegen, erhalten Sie in der Regel ähnliche Informationen zum Thema.