Die Schaden- und Unfallerfassung wird seit 1981 vom DVGW für das Gasfach geführt. Gasversorgungsunternehmen können sich die Formulare zur Schnellmeldung eines Gasunfalls oder Gasschadens, bei dem eine größere Menge Erdgases unkontrolliert ausgetreten ist, unten auf dieser Seite herunterladen.
Mittlerweile wurde die Datenabfrage zur Schaden- und Unfallstatistik auf Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses „Gaswirtschaft“ in eine technische Regel überführt. Das derzeit als Entwurfsveröffentlichung vorliegende DVGW-Arbeitsblatt G 410 „Bestands- und Ereignisdatenerfassung Gas“ (Stand: Juli 2011) bildet die Grundlage für die neue Datenerfassungsstruktur.
Die in diesem Arbeitsblatt beschriebenen Datenerfassungskriterien ersetzen die bisherigen Datenabfragekriterien der Schaden- und Unfallstatistik Gas des DVGW. Die neue Statistik wird folgende Datenabfragekriterien umfassen:
Weitere Informationen zu den neuen Datenerfassungskriterien finden Sie unter:
Weiterentwicklung des Kennzahlensytems und des sicherheitsrelevanten Berichtswesens für die Gasversorgung. (PDF, 599 KB)
Frank Dietzsch, aus: DVGW energie | wasser-praxis, Nr. 10/2011
Zur Gewährleistung des ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes und der Technischen Selbstverwaltung ist eine Beteiligung aller Gasversorgungsunternehmen an der Schaden- und Unfallstatistik nicht nur wünschenswert sondern unerlässlich. Darüber hinaus ist durch die Forderung der Energieaufsicht, eine entsprechende Statistik zu führen, die Beteiligung aller Gasversorgungsunternehmen verpflichtend.
Ab Einführung des DVGW-Arbeitsblattes G 410 und der nach § 49 EnWG geltenden Vermutungsregel zur Einhaltung des DVGW-Regelwerkes wird von einer vollumfänglichen Beteiligung der Gasnetzbetreiber an der Statistik ausgegangen.
Die Dokumentation der Technischen Selbstverwaltung durch die Versorgungswirtschaft wird durch die ständige Aktualisierung des DVGW-Regelwerks unter Beteiligung der Öffentlichkeit dargestellt. Der Staat beschränkt sich dabei auf die Festlegung der sicherheitstechnischen Ziele und überlässt die Detailregelungen den Fachleuten des DVGW, die sich bei ihrer Regelsetzung auf die Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis stützen können. Für die Gas- und Wasserwirtschaft bedeutet dies aber auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung, verbunden mit einem umfassenden Programm der Umsetzung der Regeln sowie der Kontrolle zur Einhaltung der Sicherheits- und Risikokriterien, mit einem Technischen Sicherheitsmanagement und einer permanenten Schulung – d.h. einem ganzheitlichen Sicherheitskonzept.
Als Werkzeug zur Kontrolle und Grundlage für aktuelle Diskussionen nimmt eine repräsentative Statistik über Schäden und Unfälle für die Gaswirtschaft eine maßgebliche Rolle ein. An den DVGW wurde diese Aufgabe 1981 durch den Sachverständigenkreis "Sicherheit und Brandbekämpfung" des Bundesministeriums für Forschung und Technologie herangetragen.
Den neuen energierechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Tatsache, dass sich der Assetbestand von Versorgungsunternehmen fortlaufend um neue Anlagentypen erweitert hat, wurden bei der zukünftigen Ausgestaltung der technischen Regelsetzung in angemessener Form berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sind auch die Bestands- und Ereignisdatenerfassung Gas neu strukturiert worden.
Formulare zur Meldung eines Gasunfalles oder eines Gasschadens
Hier können Sie (als Beauftragter Ihres Gasversorgungs-Unternehmens) die Formulare der Schaden- und Unfallstatistik
online ausfüllen. Die Zugangsdaten hat Ihr Unternehmen erhalten.