„Geprüfter Netzmeister / Geprüfte Netzmeisterin“ (1. und 2. Meisterabschluss)
Aufgaben eines Netzmeisters
In der neuen Fortbildungsordnung sind die Kompetenzen für die neuen Netzberufe in der Versorgungswirtschaft eindeutig definiert: Technikkompetenz, Organisationsbefähigung und Personalführung. In der Technik können die Handlungsfelder Fernwärme, Gas, Strom und Wasser geprüft werden. Somit können sich die Prüfungsteilnehmer je nach Ausrichtung im Unternehmen und je nach erworbener Berufspraxis in einer oder mehreren Sparte(n) prüfen lassen.
Die Prüfungen finden in den Handlungsbereichen
Technik
Organisation
Führung und Personal
statt.
Allgemeine Informationen
1. Meisterabschluss
Berufsinformation spezial Nr. 1 inkl. Rechtsvorschrift Geprüfter Netzmeister [1]
Information: Vorbereitungslehrgang für die Prüfung (Duisburg) [2]