DVGW e.V.

Verfahrensabwicklung : Druckversion
Quelle: http://www.dvgw.de/angebote-leistungen/technisches-sicherheitsmanagement-tsm/verfahrensabwicklung/

Verfahrensabwicklung 

Die Abwicklung und Durchführung des TSM-Verfahrens wird von der DVGW Service & Consult GmbH [1] durchgeführt. Das Verfahren ist in der Geschäftsordnung zum DVGW-TSM beschrieben.

Mit Wirkung vom 12. März 2007 sind neue Geschäftsordnungen für das DVGW TSM in Kraft getreten.

Die DVGW-Arbeitsblätter G 1000, G 1010 und W 1000 wurden im November 2005 der Öffentlichkeit als Weißdruck zur Verfügung gestellt. Insbesondere das DVGW-Arbeitsblatt G 1000 berücksichtigt die Entflechtungsvorgaben des neuen Energiewirtschaftsgesetzes. Für das DVGW TSM der Versorgungsunternehmen musste die Geschäftsordnung überarbeitet und für das DVGW TSM Industrie neu erstellt werden.

Die Geschäftsordnung für das DVGW TSM der Versorgungsunternehmen berücksichtigt jetzt die Situation der entflochtenen Unternehmen. Kernaussagen sind:

  • Unternehmen (Betreiber) können die gesamte oder Teile der technischen Betriebsführung ihrer Netze an ein oder mehrere qualifizierte Dienstleistungsunternehmen (Service), mit eindeutigen Abgrenzungen der Aufgaben, vergeben.
  • Diese Unternehmen (Betreiber) können im Rahmen des TSM nur gemeinsam mit den Dienstleistungsunternehmen (Service) geprüft werden.
  • Die Dienstleistungsunternehmen (Service) selbst erhalten bei erfolgreicher Prüfung ebenfalls eine auf das Netzgebiet und das Tätigkeitsfeld des Unternehmens (Betreiber) bezogene DVGW-Bestätigung.

In den DVGW-TSM-Bestätigungen werden diese Bedingungen durch folgende Sätze zum Ausdruck gebracht:

DVGW-Bestätigung für Netzbetreibergesellschaft (A):

Hiermit wird bescheinigt, dass das Unternehmen Netzbetreibergesellschaft (A) an einer TSM-Überprüfung, in Verbindung mit der Netzservicegesellschaft (B), teilgenommen und die Anforderungen nach DVGW-Arbeitsblatt G 1000 ... erfüllt hat.

DVGW-Bestätigung für Netzservicegesellschaft (B):

Hiermit wird bescheinigt, dass das Unternehmen Netzservicegesellschaft (B) an einer TSM-Überprüfung, bezogen auf das Netzgebiet der Netzbetreibergesellschaft (A), teilgenommen und die Anforderungen nach DVGW-Arbeitsblatt G 1000 ... erfüllt hat.

Die neuen Geschäftsordnungen können Sie hier als .pdf herunterladen.

Geschäftsordnung für das DVGW-TSM Gas und Wasser Technisches Sicherheitsmanagement (nach G 1000/W 1000) [2]

Geschäftsordnung für das DVGW-TSM Industrie Technisches Sicherheitsmanagement (nach G 1010) [3]

Ein Muster der neuen TSM-Bestätigungen können Sie hier als .pdf herunterladen.

Bestätigungsmuster Netzbetreiber [4]

Bestätigungsmuster Service [5]

Bestätigungsmuster für betriebsgeführte Unternehmen [6]

Übersicht der Hyperlinks

[1]http://www.dvgw-sc.de/
[2]fileadmin/dvgw/angebote/tsm/tsmgo_gw1000.pdf
[3]fileadmin/dvgw/angebote/tsm/tsmgo_g1010.pdf
[4]fileadmin/dvgw/gas/sicherheit/MusterNetzbetreiber.pdf
[5]fileadmin/dvgw/gas/sicherheit/MusterService.pdf
[6]fileadmin/dvgw/angebote/tsm/tsmbestaetigung.pdf

Verfahrensabwicklung - © DVGW e.V. 24.05.2012, 01:10 Uhr