DVGW-Studienpreis: Geschäftsordnung und Vergaberichtlinien
Geschäftsordnung für den DVGW-Studienpreis
gültig ab 1.5.2007
Der DVGW verleiht zur Förderung des Nachwuchses im Energie- und Wasserfach einen Studienpreis.
Der Studienpreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert.
Der Preis wird in zwei gleichen Teilen von je 5.000 Euro für herausragende Diplom-, Master- oder Bachelor-Arbeiten verliehen, die auf dem Gebiet des Energie- und Wasserfaches erstellt wurden. Das Preisgeld kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden.
Die Entscheidung über die auszuzeichnenden Arbeiten sowie die Aufteilung des Preisgeldes obliegt einer Jury.
Voraussetzung für eine Verleihung des Preises ist es, dass die Arbeiten einen praktischen Bezug zu technisch-wissenschaftlichen Fragestellungen im Energie- und Wasserfach haben. Die Arbeiten müssen mit „sehr gut“ bewertet worden sein.
Vorschläge für die Preisverleihung müssen von Hochschullehrern eingereicht werden, die auf dem Gebiet des Energie- und Wasserfaches tätig sind. Die Arbeiten müssen mit einer Begründung des Hochschullehrers in dreifacher Ausfertigung bis zum 30.5. eines Jahres für gasfachliche Arbeiten und bis zum 30.9. eines Jahres für wasserfachliche Arbeiten bei der DVGW Hauptgeschäftsführung vorliegen.
Der Abschluss der Arbeiten sollte zum Zeitpunkt der Einreichung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Der DVGW fordert spätestens drei Monate vor dem Abgabetermin zur Einreichung geeigneter Arbeiten auf.
Die Preisträger verpflichten zur Veröffentlichung eines Beitrages in der einschlägigen Fachpresse des Energie- und Wasserfaches.
Die Einzelheiten der Vergabe des Studienpreises regeln die Vergaberichtlinien.
Der DVGW bemüht sich um einen sorgfältigen Umgang mit den Diplomarbeiten. Für verloren gegangene Exemplare übernimmt der DVGW keine Haftung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Diese Geschäftsordnung ersetzt diejenige in der Fassung vom 1.11.2001.
Vergaberichtlinien zum DVGW-Studienpreis
Die fachliche Bewertung der Studienarbeiten wird mittels Gutachten durchgeführt. Die DVGW-Hauptgeschäftsführung entscheidet in Abstimmung mit den Vorsitzenden der Technischen Komitees über die Auswahl der Gutachter. Pro Arbeit sind zwei Gutachter zu benennen, wovon einer aus dem Hochschul- bzw. Institutsbereich kommen soll, und der andere aus einem Unternehmen des Gas- und Wasserfaches. Gutachter dürfen keine Arbeit eingereicht haben.
Die Bewertungen sind an folgenden Kriterien auszurichten:
Form und Darstellung: Der zu untersuchende Sachverhalt muss klar strukturiert, sowie in sachlicher und sprachlich präziser Art dargestellt sein. Diagramme müssen verständlich und übersichtlich aufgebaut sein. Formale Kriterien wie Schreibweise, Rechtschreibung und Ausdrucksform sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Qualitative Behandlung: Unter dem Gesichtspunkt der eigenständigen Behandlung des Themas sind folgende Kriterien zu beachten:
Klare Beschreibung der Aufgabenstellung
Ausreichende Berücksichtigung des Standes der Technik, insbesondere durch Literaturzusammenstellung
Beschreibung des Lösungsweges und der Methodik
Übersichtliche Darstellung und Bewertung der Ergebnisse, Zusammenfassung
Praxisbezug: Die Bedeutung für das Gas- und Wasserfach muss erkennbar sein. Es soll eine aktuelle Fragestellung behandelt werden. Eine kurzfristige Transfer- bzw. Umsetzungsmöglichkeit der Ergebnisse in die Praxis muss erkennbar sein.
Dokumentation der Bewertung: Die Bewertung muss mit einem Votum versehen sein, ob die Arbeit zur Verleihung des Studienpreises empfohlen werden kann.
Die Gutachten werden der Jury vorgelegt. Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:
Vizepräsident des DVGW
Vorsitzender des zuständigen "Arbeitskreises der Dozenten der Hochschulen/Fachhochschulen"
Vorsitzende der zuständigen Technischen Komitees
Vertreter der DVGW-Hauptgeschäftsführung
Vertreter können benannt werden.
Für die Entscheidung der Jury ist mindestens eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Die Entscheidungen sind zu protokollieren.
Die Verleihung findet im Rahmen der Gasfachlichen bzw. Wasserfachlichen Aussprachetagungen statt. Sie wird vom Vizepräsidenten des DVGW vorgenommen. Der Preisträger erhält zu dem Preisgeld zusätzlich eine Urkunde.