DVGW e.V. | ![]() |
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird alle zwei Jahre vom Vorstand einberufen und möglichst im zweiten Quartal des Kalenderjahres abgehalten.
Die Mitgliederversammlung beschließt über:
und in den sonst in der Satzung [1] ausdrücklich vorgesehenen Fällen.