DVGW e.V.

Technische Mindestanforderung : Druckversion
Quelle: http://www.dvgw.de/gas/messtechnik-und-abrechnung/technische-mindestanforderung/

Technische Mindestanforderung an die Gasmessung und Messstellenbetrieb Gas

Am 2. April 2008 erfolgte eine öffentliche Anhörung zur Neuordnung des gesetzlichen Messwesens.

Durch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas ist der Grundstein für die Schaffung von Wettbewerb im gesamten Bereich des Zähl- und Messwesens gelegt worden. Nach § 21b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in der Fassung vom 9. September 2008 können Messstellenbetrieb und die Messung grundsätzlich von Dritten durchgeführt werden. Die Voraussetzung dafür ist unter anderem der Abschluss entsprechender Rahmenverträge für den Messstellenbetrieb und die Messung.

Die Messzugangsverordnung (MessZV) konkretisiert den § 21b EnWG und legt Grundregeln zu den Vertragsinhalten und den Pflichten der beteiligten Marktteilnehmer fest. Die Verordnung ist seit dem 23. Oktober 2008 in Kraft getreten. Die Geschäftsprozesse sollen bundesweit einheitlich standardisiert werden.

Der DVGW Projektkreis "TMA - Technische Mindestanforderungen Gas" im Technischen

Komitee "Gasmessung und Abrechnung" erarbeitete die Arbeitsblätter

  • G 687 "Technische Mindestanforderungen an die Gasmessung"
  • G 689 "Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb Gas",

die mit der Juli-Ausgabe für die Fachöffentlichkeit verfügbar sind.

Das Arbeitsblatt G 687 dient als Vorgabe von einheitlichen, sachlich gerechtfertigten und nicht diskriminierenden Technischen Mindestanforderungen an die Gasmessung, die Gasnetzbetreiber nach § 21b Energiewirtschaftgesetz (EnWG) und Messzugangsverordnung (MessZV) an die Durchführung der Gasmessung durch Dritte stellen können und legt daher die zulässigen personellen und technischen Mindestanforderungen an die Gasmessung für den Messdienstleister an Ausspeisepunkten zu Anschlussnutzern in Ergänzung insbesondere zu den DVGW Arbeitsblättern G 685 und G 486 fest.

Die Technische Regel gilt für die Erfassung und Weitergabe von Messwerten im geschäftlichen und amtlichen Verkehr zur Abrechnung von Anschlussnutzern und der mittels Datenfernübertragung erfassten Messwerte.

Im geschäftlichen und amtlichen Verkehr dürfen Werte für das Volumen nur angegeben werden, wenn sie mit einem geeichten Messgerät bestimmt wurden bzw. Werte für die thermische Energie oder Leistung von Gasen, wenn sie mit einem geeichten Messgerät bestimmt oder nach anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Arbeitsblatt G 685 "Gasabrechnung") ermittelt wurden (§ 25 Eichgesetz, § 10 Eichordnung).

Das Arbeitsblatt G 689 dient als Vorgabe von Technischen Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb Gas, die Gasnetzbetreiber nach § 21b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an die Durchführung des Messstellenbetriebes durch Dritte stellen.

Diese Technische Regel legt einheitliche, sachlich gerechtfertigte und nicht diskriminierende Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb Gas an Ausspeisepunkten zu Anschlussnutzern in Ergänzung zur DIN EN 1776 und zu den DVGW-Arbeitsblättern G 488 und G 492 fest. Diese Regel gilt auch bei Durchführung von wesentlichen Änderungen an bestehenden Gas-Messeinrichtungen im Rahmen des Messstellenbetriebes sowie im Anwendungsbereich des DVGW-Arbeitsblattes G 600 (TRGI).

Diese Regel ersetzt nicht die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers aufgrund gesetzlicher Anforderungen (z. B § 20 NDAV). 

Planung, Errichtung und Betrieb der Messeinrichtungen an Gastransportnetzen sind mit dem Betreiber des Netzes gesondert abzustimmen. Auf die Festlegungen dieser Regel kann dabei sinngemäß zurückgegriffen werden.

Weitergehende technische Einrichtungen, wie z. B. die Absperrbarkeit der Gas-Messeinrichtung, die Druck-/Mengenregelung, Schnittstellen zur Steuerung und Überwachung insbesondere der Messanlagen oder die Druckabsicherung sind nicht Bestandteil der Mindestanforderungen.

Beide Arbeitsblätter können Sie hier bestellen [1]

Übersicht der Hyperlinks

[1]no_cache/angebote-leistungen/regelwerk/regelwerkverzeichnis/

Technische Mindestanforderung - © DVGW e.V. 12.02.2012, 14:36 Uhr