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Für Energieanlagen gelten die sicherheitstechnischen Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) - Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, gesetzliche Vermutung der Einhaltung, wenn das Regelwerk beachtet wurde – sowie gegebenenfalls der GasHL-VO. Für die Aufsicht über Energieanlagen sind nach EnWG die Energieaufsichtsbehörden der Länder zuständig. Einer der wesentlichen arbeitsschutzbezogenen Aspekte für Arbeiten an Anlagen der Gasversorgung ist der Explosionsschutz.
Gemeinsam mit der BGFW wurde DVGW-Hinweis G 440 erstellt
Hinweis G 440 "Explosionsschutzdokument für Anlagen der öffentlichen Gasversorgung - Gefährdungsbeurteilung, Zoneneinteilung und Dokumentation" inkl. Anhänge A-C auf CD-ROM, Ausgabe 04/2005
Informationen zum G 440 [1]
Bestellen im Regewerkverzeichnis [2]
DVGW-Merkblatt G 442 gibt Informationen zur Ermittlung und Vermeidung von Ex-Bereichen an Ausblaseöffnungen von Leitungen zur Atmosphäre an Gasanlagen
Der DVGW-Merkblatt "Explosionsgefährdete Bereiche an Ausblaseöffnungen von Leitungen zur Atmosphäre an Gasanlagen" ist als Ausgabe 06/2011 erschienen.
Informationen zum G 442 [3]
Bestellen im Regewerkverzeichnis [4]

Das elektronische Berechnungstool e.BEx® erleichtert die Anwendung des Hinweises G 442. Es wird vom DVGW in Kooperation mit E.ON Ruhrgas AG herausgegeben und vom wvgw vertrieben. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des wvgw [5] .