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Der DVGW begrüßt die Möglichkeit, zum Entwurf einer Neufassung der Düngemittelverordnung Stellung nehmen zu können. Aus Sicht des DVGW sind die die Anforderungen an den sach- und umweltgerechten Umgang mit Düngemitteln klar festzulegen und verbindlich zu regeln, um einen wirksamen Gewässerschutz sicherstellen zu können.
Download [1] der Stellungnahme des DVGW
Die langjährigen Erfahrungen aus den Kooperationen zwischen Land- und Wasserwirtschaft zeigen, dass die Bestimmungen der jetzigen Düngeverordnung für einen wirksamen flächen¬deckenden Gewässerschutz nicht ausreichend sind. DVGW und VKU fordern daher wesentliche Änderungen und Ergänzungen der Düngeverordnung:
Download [2] der Stellungnahme des DVGW
Der DVGW begrüßt die Intiative, das aus dem Jahr 1977 stammende Düngemittelgesetz
zu aktualisieren.
Download [3] der Stellungnahme des DVGW
Der DVGW und die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) haben im Juli 2009 einen gemeinsamen Standpunkt zur "Kompostausbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen aus Sicht des Gewässerschutzes" abgestimmt.
Mit dem Einsatz von Kompost können aus Sicht des Gewässerschutzes Gefährdungen verbunden sein. Dies betrifft bspw.
Bei der Ausbringung von Komposten in Trinkwasserschutz- und Wassergewinnungsgebieten ist die besondere Schutzbedürftigkeit dieser Gebiete angemessen zu berücksichtigen. Die Anwendung von Komposten kann dabei nur als Einzelfallentscheidung in Abstimmung mit allen Beteiligten auf der Basis der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen erfolgen.
Aus Vorsorgegründen und zur Minimierung von Risiken aufgrund unbekannter Spurrenstoffe haben DVGW und BGK vereinbart die Ausgangsmaterialien zur Kompostierung auf weitgehend unbedenkliches pflanzliches Material wie Garten- und Parkabfälle zu beschränken. Komposte aus diesen Ausgangsmaterialien sind für den Einsatz nach Einzelfallprüfung u. a. Standort- und Bedarfsanalyse in der Schutzzone II geeignet. Komposte, die neben Garten- und Parkabfällen auch Bioabfälle aus der getrennten Erfassung (Biotonne) enthalten, können in der Schutzzone III eingesetzt werden.
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost wird jene Komposte, die für den Einsatz in Wasserschutzgebieten geeignet sind in den Prüfzeugnissen mit "geeignet für WSZ III bzw. WSZ II" ausweisen.
Den Volltext des Gemeinsamen Standpunktes "Kompost" finden Sie hier:
Gemeinsamer Standpunkt BGK DVGW [4]
Kompostausbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen [5] , Aufsatz von Dr. Claudia Castell-Exner, aus DVGW energie | wasser-praxis, Nr. 09/2009, S. 159.
Der DVGW begrüßt grundsätzlich die seitens des BMU vorgeschlagenen Änderungen der Bioabfallverordnung, die in einigen Punkten den Boden- und Gewässerschutz etwas verbessern. In wichtigen Punkten sieht der DVGW allerdings noch erheblichen Überarbeitungsbedarf im vorliegenden Entwurf der Novellierung.
Stellungnahme des DVGW zur Änderung der Bioabfallverordnung und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung [6] vom 13.02.2008
Der Deutsche Verein der Gas- und Wasserwirtschaft (DVGW) begrüßt die Vorlage des 2. Arbeitsentwurfes zur Neufassung der Klärschlammverordnung und die darin enthaltenen Verbesserungen sowohl gegenüber der geltenden Verordnung als auch gegenüber dem 1. Arbeitsentwurf von 2007.
Der DVGW begrüßt ausdrücklich die Einführung von Regelungen zur Qualitätssicherung und zur Aufnahme weiterer aus Sicht der Trinkwasserversorgung besonders relevanter Schadstoffe wie PFOA und PFOS.
Download [7] der Stellungnahme zum 2. Arbeitsentwurf der Neufassung der Klärschlammverordnung