3. Mai 2011

Der DVGW sieht bzgl. der Regelungen zu den Entwürfen einer Mantelverordnung zur Grundwasserverordnung und der Oberflächenwasserverordnung den vorsorgenden Gewässerschutz nicht ausreichend berücksichtigt.
Der Referentenentwurf der Verordnung legt Anforderungen für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material fest. Leitbild für diese Regelungen sollte stets die langfristige Vorsorge für Boden und Grundwasser sein. Insbesondere in folgenden Punkten sieht der DVGW Nachbesserungsbedarf:
Der Referentenentwurf der neuen Oberflächenwasserverordnung bietet aus Sicht des DVGW keinen ausreichenden vorsorgenden Schutz für die Trinkwasserressourcen. Hierzu zählt die Verankerung der Maxime die zur Trinkwassergewinnung genutzten Oberflächenwasserkörper so zu bewirtschaften, dass der Umfang der Aufbereitung verringert wird. Ebenso sollten die Zielwerte des Verbändememorandums (ARW, AWBR, AWE, AWWR, DVGW) aus dem Jahr 2010 als Bewertungsgrundlage für den Zustand der Oberflächengewässer anstelle der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung integriert werden.
Entscheidend ist letztendlich, dass bei steigenden Trends einer Belastung oder einer Überschreitung von Umweltqualitätsnormen entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten sind, um damit langfristig die Ziele des vorsorgenden Gewässerschutzes auch zu erreichen. Dieser Aspekt muss in die neue Verordnung integriert werden.
Daniel Wosnitzka
