30. November 2010
DVGW spezifiziert technische Anforderungen für den intelligenten Gaszähler.
Seit Anfang 2010 müssen in Neubauten und bei größeren Renovierungen Verbrauchszähler installiert werden, die den tatsächlichen Energieverbrauch in Verbindung mit der tatsächlichen Nutzungszeit widerspiegeln. Dadurch sollen Kunden für den bewussten Umgang mit Energie sensibilisiert und zum Energiesparen motiviert werden. Realisiert wird dies im Rahmen eines technischen Konzeptes durch den elektronischen Strom-Basiszähler (EDL21-Zähler) des Forum Netztechnik/Netzvertrieb im VDE (FNN) und den EDL-Zähler Gas des DVGW. Die Vorteile für Privatkunden sind deutlich:
Spezifikationen für die entsprechenden EDL-Funktionen für Elektrizitätszähler werden im FNN zwischen Anwendern, Hersteller, Verbänden und Institutionen abgestimmt.
Der DVGW hat bereits im Jahr 2009 seinen Mitgliedsunternehmen ein Lastenheft mit der technischen Mindestspezifikation eines EDL-Zählers Gas zur Verfügung gestellt, das ihnen ermöglicht, den gesetzlichen Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zu genügen.
Dieses Lastenheft liegt mittlerweile in einer vollständig überarbeiteten Version 2.0 (Stand: 11/2010) vor und fokussiert sich auf eine neue zukunftsweisende und vollkommunikative Zählergeneration. Ziel ist ein verlässliches und robustes Messsystem, das mit allen gängigen IT-Systemen kommunizieren und Haushaltszähler für Strom, Gas, Wasser und ggfs. auch Fernwärme integrieren kann. Hinsichtlich der Zählertechnologie arbeitet der DVGW gemeinsam mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in einem Projekt daran, das bekannte Stichprobenverfahren zur Prüfung der Messbeständigkeit, Robustheit, Sicherheit und Langlebigkeit auch auf die digitalen Gaszähler auszuweiten.
Daniel Wosnitzka
