DVGW
     DVGW-Regelwerk-Newsletter Nr. 1/08
 
 
 

Regelwerknews Gas

Neuerscheinungen


G 469 Entwurf "Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung"
Ausgabe 12/07, EUR 17,00 für DVGW-Mitglieder, EUR 22,67 für Nicht-Mitglieder

Nachdem die erste Überarbeitung des DVGW-Arbeitsblattes G 469 in den Jahren 1981 bis 1987 erfolgt war, um Messungen mit dem Kolbenmanometer einzuarbeiten, wurde die zweite Überarbeitung notwendig, um Anforderungen an elektronische Messgeräte festzulegen. 

Der Gelbdruck der überarbeiteten G 469 liegt nun vor. Im Rahmen der Überarbeitung wurden hierbei viele kleine und große Änderungen vorgenommen, die nun in dem gewohnten, nach der Geschäftsordnung GW 100 festgelegten Prozess, der Fachwelt zur Kenntnis und Kommentierung (Einspruchsphase) übergeben wurden. 

Neben vielen kleineren Änderungen, wie z.B. der inhaltlichen Anpassung an die DIN EN 12327 "Gasversorgungssysteme - Druckprüfung, In- und Ausserbetriebnahme - Funktionale Anforderungen", der Streichung des Messverfahren B 1 und C 3.1, der Neuberechung der A- und B-Werte für die Wasserdruckprüfverfahren durch Prof. Dipl.-Ing. Klaus Menny (+) sowie die Prüfung von PE-Leitungen mit einem MOP größer 0,5 MPa sind auch einige größere Änderungen eingeflossen, die im Folgenden näher beschrieben werden sollen: 

Festlegung der Anforderungen an elektronische und mechanische Messgeräte

Was nützen Messgeräte, deren Genauigkeitswerte bei konstanter Temperatur ermittelt und somit keine Temperaturschwankungen berücksichtigt wurden, obwohl sie diesen bei einer Messung über 24 Stunden auf der Baustelle ausgesetzt sind? 

Damit sowohl die elektrischen, als auch die mechanischen Messgeräte zu vergleichbaren Messergebnissen führen, war es erforderlich, die Anforderungen an die Messgeräte neu festzulegen. Hierbei haben sich einige Anpassungen ergeben, die auch Einfluss auf die Verwendung vorhandener Messgeräte haben. So dürfen zukünftig nur Druckmessgeräte verwendet werden, deren Messunsicherheiten maximal 1/3 des nach den einschlägigen Bestimmungen der Technischen Regeln des DVGW zulässigen Druckabfalls betragen. Des Weiteren wurden insbesondere für Druckmessgeräte des Messverfahrens C.3 sowie für Temperaturmessgeräte neben den Genauigkeitsanforderungen und den Messunsicherheiten auch Temperaturbereiche festgelegt, in denen diese eingehalten werden müssen.

 Umbenennung des Messverfahren C 3, Einführung des Ablasstestes, zulässige Druckänderung

Durch die Einführung einer neuen Bezeichnung für das Messverfahren C 3 war es möglich, das alte Messverfahren B 3.2 in das Messverfahren C 3 zu integrieren und somit einen Beitrag zur besseren Übersichtlichkeit der Messverfahren zu erreichen.

 Neben der Übersichtlichkeit waren es jedoch primär technische Gründe, die den Ausschlag hierzu gegeben haben, denn der gerätetechnische Aufbau der alten Messverfahren B 3.2 und C 3.2 waren bis auf den Differenzdruckmesser nahezu identisch, weshalb es nahe lag, sie zusammenzufassen.

 Zukünftig ist bei allen Druckprüfungen nach dem Messverfahren C 3 ein Ablasstest erforderlich, der gleich zwei wichtige Erkenntnisse bringt. Zum Einen erhält man den Nachweis, dass das zu messende Prüfvolumen in Gänze in die Prüfung einbezogen ist, zum Anderen erhält man den Nachweis, dass das Druckmessgerät über die nach Regelwerk geforderte Genauigkeit von mindestens 1 hPa verfügt.

 Nach dem Anschluss des Druckmessgerätes und der Ermittlung des vorhandenen Prüfdruckes wird die zu prüfende Rohrleitung um ein Tausendstel des geometrischen Prüfvolumens über einen Gaszähler oder eine Messkammer mit definiertem Volumen entlastet. Danach muss am Druckmessgerät ein Druckabfall von 1 hPa festgestellt werden. Wird nach diesem Ablasstest kein Druckabfall am Messgerät festgestellt, ist das Druckmessgerät ungeeignet, da es keine Druckänderung von 1 hPa anzeigt und somit nicht über die geforderte Genauigkeit verfügt. Wird ein größerer Druckabfall als 1 hPa festgestellt (z.B. 5 hPa), dann ist nicht das ganze Prüfvolumen des Prüfabschnittes an das Druckmessgerät angeschlossen. Die Ursache kann z.B.  stehendes Wasser in der Leitung ( z.B. in einem Düker ) oder eine geschlossene Streckenarmatur sein. 

 Die wesentlichste Änderung in der neuen G 469 ist jedoch zweifellos die Möglichkeit des Wegfalls der Messung der Erdtemperatur beim Messverfahren C 3 sowie die neue Auswertung. Die Messung der Lufttemperatur findet nur noch an einem freiliegenden, vor Sonneneinstrahlung geschützten Leitungsstück statt und kann auf alle weiteren freiliegenden Leitungsstücke übertragen werden.

 Der Verzicht auf die Messung der Erdtemperatur scheint selbst dem Fachmann im ersten Augenblick die Beurteilung der Messergebnisse unmöglich zu machen. Bei genauerer Betrachtung erkennt man jedoch schnell, dass anstelle der Temperaturkompensation der Druckmessergebnisse ein statistisch ermittelter Faktor in die Berechnung des zulässigen Druckabfalls einbezogen wird, der die maximale Temperaturveränderung einer erdverlegten Leitung innerhalb von 24 Stunden widerspiegelt.

 Wichtig ist auch die Ablösung der stündlich zulässigen Druckänderung 400 / D (in hPa). Die neue Formel zur Berechnung der zulässigen Druckänderung wird in Zukunft mit P1 /T1 x 0,4 [K] für 24 Stunden definiert. Für die Ermittlung des Wertes 0,4 [K] wurden hunderte von B 3.2-Prüfungen eines akkreditierten Unternehmens ausgewertet. Dabei stellte sich heraus, dass sich die Erdtemperatur in 1 m Tiefe in 24 Stunden nur um maximal 0,3 K ändert. Unter einer Zugabe von 0,1 K für Messunsicherheiten kommt man dann auf den Faktor 0,4 K.

 Zur Präzisierung: Dieser Faktor wurde aus der statistischen Auswertung von über 300 Messungen über ein Jahr vom 1.1. bis zum 31.12. ermittelt, bei denen niemals eine größere Erdtemperaturänderung als 0,3 K in 24 Stunden gemessen wurde. Somit kann dieser Faktor (mit Messunsicherheit 0,4 K) als "Grenzwert" angesehen werden. Es wird nur noch eine anteilige Druckänderung durch die Temperaturänderung für den freiliegenden Leitungsteil berechnet und der Verlauf der Prüfdruckkurve beurteilt. Die weiterführende Auswertung ist durch die o.g. Veränderung ebenfalls so vereinfacht worden, dass sofort nach Abschluss der Prüfung an Ort und Stelle mit einfachsten Mitteln ermittelt werden kann, ob die Rohrleitung dicht oder undicht ist.

 Bei diesen Untersuchungen ergab sich auch, dass sich der freiliegende Volumenanteil der zu prüfenden Rohrleitung ab einem Anteil von > 3 % bis 4 % negativ auf das Messergebnis des Prüfdruckes auswirkt. Also sollte dies bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung berücksichtigt werden.

 Durch die Neudefinition des Messverfahrens C 3, des zulässigen Druckabfalls und der Auswertung sind die Anforderungen an eine dichte Leitung bei gleichzeitiger Vereinfachung des Messverfahrens gestiegen.

 Ein anfängliches Ziel des vom TK Gasverteilung mit der Überarbeitung beauftragten Arbeitskreises war auch, die Qualifikationsanforderungen für Firmen, die nur Druckprüfungen durchführen, zu definieren, um die Qualität zu sichern. Dieses Ziel wurde nicht umgesetzt. Es existiert mit der neuen G 469 jetzt aber eine präzise Vorschrift, wie und womit zu messen ist, deren Einhaltung der Auftraggeber bzw. der Betreiber kontrollieren kann. Bei Rohrleitungsbauunternehmen ist die Qualifikation für die Durchführung von Druckprüfungen in aller Regel gewährleistet, wenn sie über ein gültiges Zertifikat nach GW 301 verfügen.

Einspruchsfrist: 15.03.2008

 

G 2000 "Minimum requirements in respect of interoperability and connection to gas supply networks"
Ausgabe 10/2006, EUR 24,27 für DVGW-Mitglieder, EUR 32,36 für Nicht-Mitglieder

Es handelt sich hier um eine englische Übersetzung des Arbeitsblattes G 2000 "Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze " aus 10/2006.

 

DIN-Normen


DIN EN 13203-3 Entwuf "Solar unterstützte gasbeheizte Geräte für die sanitäre Warmwasserbereitung für den Hausgebrauch - Geräte, die eine Nennwärmebelastung von 70 KW und eine Speicherkapazität von 500 Liter Wasser nicht überschreiten - Teil 3: Bewertung des Energieverbrauchs"
Entwurf Januar 2008, Preisgruppe 14, Deutsche Fassung prEN 13203-3:2007

Einsprüche bis 8. März 2008 an den NAGas

 

DIN EN 12480 Berichtigung 1 "Gaszähler - Drehkolbengaszähler"
Ausgabe Januar 2008, Preisgruppe 99

Berichtigungen zu DIN EN 12480:2007-09

Es ist beabsichtigt, die Norm-Entwürfe in das DVGW-Regelwerk "Gas" aufzunehmen. Die Normen sind Bestandteil des DVGW-Regelwerkes "Gas".

 

Gas-Informationen


Gas-Information Nr. 7 "Technische Spezifikation für DSfG-Realisierungen"
Ausgabe 04/07

Diese "Technische Spezifikation für DSfG-Realisierungen" ergänzt das DVGW-Arbeitsblatt G 485 "Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte (DSfG)" soweit, dass damit die Entwicklung von Schaltkreisen und Betriebsprogrammen (Hard- und Software) für DSfG-fähige Gasmessgeräte und Zusatzeinrichtungen möglich ist.

Die technischen Weiterentwicklungen und die diesbezüglich weit reichenden Beschlüsse der Arbeitsgruppe "DSfG-Pflege" machten die 3. Überarbeitung der Technischen Spezifikation notwendig. Gleichzeitig erscheint das 1. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G 485.

Diese Ausgabe liegt nicht als Print vor. Sie können sich die Gas-Information deshalb kostenlos über folgenden Link downloaden.

 

Zurückziehungen


Gas-Information Nr. 7 "Technische Spezifikation für DSfG-Realisierungen "
Ausgabe 05/00

Diese Ausgabe wird ersetzt durch die 3. Überarbeitung aus 04/07, siehe oben.

 

Regelwerknews Gas/Wasser

DER DVGW INFORMIERT

DVGW-Mitgliederversammlung 2008 + Forum Gas und Wasser
Am 10. und 11. Juni 2008 findet die DVGW-Mitgliederversammlung mit neuem Konzept in Würzburg statt. Erstmals verbinden wir unsere DVGW Mitgliederversammlung 2008 mit einem Diskussionsforum zu aktuellen Fachthemen des Gas- und Wasserfaches. Der Fokus liegt auf erkennbaren Trends, die unsere Branche unmittelbar oder in naher Zukunft betreffen werden.
 
Bitte merken Sie sich diesen Termin schon jetzt vor!
 
Weitere Informationen

Neuerscheinungen


GW 310 "Widerlager aus Beton; Bemessungsgrundlagen"
Ausgabe 01/08, EUR 27,91 für DVGW-Mitglieder, EUR 37,21 für Nicht-Mitglieder

Dieses Arbeitsblatt wurde vom DVGW-Technischen Komitee "Wasserverteilung" erarbeitet. Die überarbeitete Fassung dient der Bemessung von Widerlagern aus Beton für Rohre, Formstücke und Armaturen mit nicht längskraftschlüssigen Verbindungen. Die dargestellten Ausführungsformen geben dem Anwender eine Hilfe für die üblichen Problemstellungen. Ein Berechnungsbeispiel ist im Anhang B dargestellt.

In innerstädtischen Bereichen können aufgrund vorausgegangener Tiefbautätigkeiten gestörte Bodenverhältnisse bzw. nicht ausreichend verdichtete Bodenzonen angetroffen werden. Durch zunehmend enger werdende Platzverhältnisse in den Innenstädten können Aufgrabungen im Bereich des Gleitkeils hinter Bodenwiderlagern erforderlich machen. Werden solche Arbeiten wegen mangelnder Koordination ohne Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, sind Verschiebungen des Widerlagers und Schäden an der Rohrleitung die Folge. In innerstädtischen Bereichen ist daher bereits bei der Planung einer Druckrohrleitung sorgfältig abzuwägen, ob bei einer nicht längskraftschlüssigen Rohrleitung Widerlager oder zugfeste Verbindungsteile bzw. Verankerungen eingesetzt werden sollen oder ob die Rohrleitung insgesamt längskraftschlüssig hergestellt werden soll [siehe auch DVGW W 400-3 (A)].

Gegenüber den früheren Ausgaben wurden folgende Änderungen vorgenommen:

- 

Redaktionelle und inhaltliche Überarbeitung sowie Zusammenfassung und                Straffung der Inhalte der früheren Ausgaben auf die praktisch relevanten Fälle.

- Anpassung der Begriffe und Formelzeichen auf aktuelle Normen.
- Anpassung der Berechnung an das neue Konzept mit Teilsicherheiten gemäß Eurocode und DIN 1054 mit Berücksichtigung des räumlichen Erdwiderstandes.
- Neuaufnahme von Widerlager für Armaturen, vor allem für Klappen, sowie für die nachträgliche Sicherung nicht längskraftschlüssiger Rohrleitungen (z. B. Umlegungen, Einbindungen).
 

GW 320-1 Entwurf "Erneuerung von Gas- und Wasserrohrleitungen durch Rohreinzug mit Ringraum"
Ausgabe 01/08, EUR 24,27 für DVGW-Mitglieder, EUR 32,36 für Nicht-Mitglieder

Das DVGW-Arbeitsblatt GW 320-1 "Rehabilitation von Gas- und Wasserrohrleitungen durch PE-Reliningverfahren mit Ringraum; Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung" vom Juni 2000 ist grundlegend überarbeitet und erweitert worden. Der neue Entwurf des DVGW-Arbeitsblattes GW 320-1 "Erneuerung von Gas- und Wasserrohrleitungen durch Rohreinzug mit Ringraum" kann bis 30. Mai 2008 kommentiert werden.

Es behandelt die Verfahrensvarianten des Rohreinzugs, bei denen die bestehende Rohrleitung zwar im Boden verbleibt, aber ihre statisch tragende Funktion verliert, und bei denen die Neurohre ein Ringraum umgibt. Die bestehende Rohrleitung dient dabei lediglich als Montage- bzw. Mantelrohr oder ist von Anfang an nur als solches eingebaut worden. Die Neurohre werden einzeln oder im vorbereiteten/geschweißten Strang ohne Umformung (abgesehen von zulässigen Biegungen/Abwinkelungen) eingezogen, so dass eine neue uneingeschränkt selbsttragende Rohrleitung entsteht. Der seltenere Fall des Rohreinschubs wird ebenfalls berücksichtigt.

Gegenüber der Vorgängerausgabe wurde die Verwendung von Rohren aus Polyethylen auf den durch die DVGW-Arbeitsblätter G 472 bzw. W 400-1 vorgegebenen Rahmen beschränkt, d.h. nicht zertifizierungsfähige (dünnerwandige) PE-Rohre werden nicht mehr berücksichtigt. Dabei werden erstmalig Biegeradien zugelassen, die den Baustellenbedingungen gerechter werden und insofern auch Gültigkeit jenseits der unmittelbaren Anwendungsgrenzen dieses Arbeitsblattes beanspruchen.

Dauerhafte, trassenbedingte Bögen von Rohrleitungen aus PE 80 oder PE 100 dürfen eine Randfaserdehnung bis 3 % bei 20 °C nach DVS 2205-1, das entspricht aufgerundet 20 x d wie bisher, sowie entsprechende Werte bei tieferen Temperaturen (50 x d bei 0 °C) aufweisen. So auch der bisherige Stand der DVGW-Arbeitsblätter G 472 bzw. W 400-1.

Nun gilt zusätzlich: Kurzzeitig, bauverfahrensbedingt darf der Biegeradius von Rohren im drucklosen Zustand bei 20 °C in Anlehnung an prCEN/TS 15223 vom Mai 2007 folgende Werte erreichen:

- Rohre PE 80 oder PE 100 SDR 17: Rmin = 15 x d
- Rohre PE 80 oder PE 100 SDR 11: Rmin = 10 x d

Bei 0 °C gelten jeweils die 2,5fachen Werte. Zwischen 0 °C und 20 °C kann linear interpoliert werden. Abhängig vom Werkstoff kann der Rohrhersteller im Einzelfall niedrigere Werte zulassen.

Während die Vorgängerausgabe des Arbeitsblattes GW 320-1 auf den Einzug von PE-Rohren beschränkt war, wurde nun die Verwendung von Rohren aus Gusseisen und Stahl eingeführt.

Neue Stahlrohre können in bestehende Rohrleitungen aus Gusseisen oder Stahl eingezogen werden. Jedoch kommt es zu Schwierigkeiten, wenn die neue Leitung einer Stressprüfung bzw. einem kathodischen Korrosionsschutz unterworfen werden soll. Fälle, in denen entsprechende Anforderungen im Zusammenhang mit den DVGW-Arbeitsblättern G 462 bzw. G 463 erhoben werden, werden deshalb in diesem Arbeitsblatt nicht behandelt.

Das Arbeitsblatt beschränkt sich auf solche Anforderungen, die sich im Sinne des Anspruchs der DVGW-Arbeitsblätter DVGW G 462, G 472 bzw. W 400-1/2 zwingend ergeben, und enthält sich weitergehender Detailbeschreibungen des Verfahrensablaufs. Die Beachtung dieses Arbeitsblattes ist Voraussetzung für die Zertifizierung von Unternehmen nach den DVGW-Arbeitsblättern DVGW GW 301 bzw. GW 302 in der Zusatzgruppe R2.

Alle sonstigen, in diesem Arbeitsblatt nicht behandelten Verfahrensvarianten erfordern weitergehende Betrachtungen. So behandelt das DVGW-Arbeitsblatt GW 320-2 "Rehabilitation von Gas- und Wasserrohrleitungen durch PE-Reliningverfahren ohne Ringraum; Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung" vom Juni 2000 jene Verfahrensvarianten, bei denen PE-Rohre umgeformt werden. Eine Überarbeitung und Erweiterung dieses Arbeitsblattes wird derzeit erwogen.

Einspruchsfrist: 30.05.08

 

Zurückziehungen


GW 310-1 "Hinweise und Tabellen für die Bemessung von Betonwiderlagern an Bogen und Abzweigen mit Textmit Beilage 'Kurzfassung"
Ausgabe 07/71

Diese Ausgabe wurde ersetzt durch das Arbeitsblatt GW 310 "Widerlager aus Beton; Bemessungsgrundlagen", Ausgabe 01/20089, siehe oben.

 

GW 310-2 "Hinweise und Tabellen für die Bemessung von Betonwiderlagern an Bogen, Abzweigen und Reduzierstücken mit nicht längskraftschlüssigen Rohrverbindungen; Teil 2 (ab NW 500)"
Ausgabe 09/73

Diese Ausgabe wurde ersetzt durch das Arbeitsblatt GW 310 "Widerlager aus Beton; Bemessungsgrundlagen", Ausgabe 01/20089, siehe oben.

 

DER DVGW INFORMIERT

DVGW-Fortbildungsstudiengänge Netzingenieur
Die Anmeldefrist für die DVGW-Fortbildungsstudiengänge Netzingenieur Gas, Wasser und Strom in Bonn und Enzhausen wurde bis zum 29. Februar verlängert !
 
Nähere Informationen bei kess(at)dvgw.de

Regelwerknews Wasser

Neuerscheinungen


W 214-2 Entwurf "Entsäuerung von Wasser - Teil 2: Planung und Betrieb von Filteranlagen"
Ausgabe 01/08, EUR 24,27 für DVGW-Mitglieder, EUR 32,36 für Nicht-Mitglieder

Dieses Arbeitsblatt wurde vom DVGW-Projektkreis "Stabilisierung" im Technischen Komitee Wasseraufbereitungsverfahren erarbeitet. Das Arbeitsblatt behandelt Planung und Betrieb von Filteranlagen zur Entsäuerung in der Wasseraufbereitung. Es basiert auf dem DVGW-Arbeitsblatt W 214-1.

Ein erster Entwurf des Arbeitsblattes wurde bereits im Jahr 1993 veröffentlicht, jedoch wegen der sich abzeichnenden Novellierung der Trinkwasserverordnung nicht weiter bearbeitet. Die Bearbeitung wurde nach In-Kraft-Treten der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) wieder aufgenommen. Da nicht unerhebliche Änderungen erforderlich waren, wird die überarbeitete Fassung der Fachöffentlichkeit nochmals zur Stellungnahme vorgelegt.

Gegenüber dem Entwurf des DVGW-Arbeitsblattes W 214-2:1993-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Anpassung an die Forderungen der Trinkwasserverordnung 2001

b) Einarbeitung aktueller Forschungsergebnisse zur Entsäuerungsfiltration über Calciumcarbonat,

c) grundlegende redaktionelle Überarbeitung.

Einspruchsfrist: 30.04.08.                                                                                 

 

Alle Preise sind Netto-Preise. Sie können die Regelwerke über ein Formular auf der DVGW-Homepage bestellen oder per Mail an: info(at)wvgw.de.
 
Mit freundlichen Grüßen
DVGW-Hauptgeschäftsführung
 
http://www.dvgw.de



 
 
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