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G 600 TRGI "Technische Regel für Gasinstallationen DVGW-Arbeitsblatt G 600"
Ausgabe 04/08, EUR 72,14 für DVGW-Mitglieder, EUR 96,19 für Nicht-Mitglieder
Über 20 Jahre lang hatte die DVGW-TRGI 1986 ihre Gültigkeit. Im Jahr 1996 erfolgte eine Anpassung bzw. Aktualisierung an die novellierte Muster-Bauordnung und Muster-Feuerungsverordnung sowie an die europäische Gasgeräterichtlinie und Funktionalnorm DIN EN 1775. Weitere Aktualisierungen erfolgten mit den Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen im August 2000 sowie mit den Änderungen bzw. Ergänzungen im Beiblatt G 600-B im Dezember 2003 unter der Thematik "Manipulationserschwerung".
Veränderungen und Anpassungen an die technischen Weiterentwicklungen im Installationsbereich sowie Veränderungen der baurechtlichen Grundlagen-Verordnungen wie Muster-Bauordnung, Muster-Feuerungsverordnung und Muster-Leitungsanlagen- richtlinie erforderten eine umfassende Überarbeitung der TRGI.
Diese Überarbeitung durch das Technische Komitee erfolgte in mehreren Projektkreisen sowie unter Einbeziehung von Personen aus den betroffenen Bereichen. Zudem wurden begleitende wissenschaftliche Untersuchungen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (z. B. Untersuchungen der Betriebstauglichkeit der Gas-Strömungs-wächter, Absicherung von Kunststoffrohrleitungen und Verbindern in der Gasinstallation und Validierung des Bemessungsverfahrens) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Unter-suchungen flossen in die fortschreitende Bearbeitung der TRGI ein.
Mit der neuen TRGI legt das Technische Komitee "Gasinstallation" ein umfassend über-arbeitetes Regelwerk vor, welches mit seinen zahlreichen Neuerungen und Änderungen den aktuellen Stand der Technik darstellt. Weitere Informationen erhalten Sie im Aufsatz "Die neue DVGW-TRGI 2008" von Kai-Uwe Schuhmann sowie auf der TRGI-Homepage unter www.dvgw-trgi.de Die TRGI kann beim wvgw bestellt werden.
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Schulungen zur DVGW-TRGI: Expertenwissen aus erster Hand
Mit Einführung der TRGI wird ein flächendeckendes, zwischen DVGW und ZVSHK abgestimmtes Schulungskonzept angeboten.
Planen Sie rechtzeitig Ihre Schulungen! Weitere Informationen, u.a. den ausführlichen Schulungsplan, erhalten Sie auf der TRGI-Homepage oder bei der TRGI-Hotline:
TRGI-Hotline
Tel. +49-228-9188-710
Fax +49-228-9188-711
E-Mail: trgi-schulung(at)dvgw.de
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G 617 "Berechnungsgrundlagen zur Dimensionierung der Leitungsanlage von Gasinstallationen"
Ausgabe 04/08, EUR 17,50 für DVGW-Mitglieder, EUR 23,33 für Nicht-Mitglieder
Im Rahmen der Überarbeitung der DVGW-TRGI wurde das Bemessungsverfahren der Leitungsanlage grundlegend überarbeitet. Ziel war es, ein anwenderfreundliches und praxisfreundliches Verfahren zu kreieren. Im Kapitel III "Bemessung der Leitungsanlage" der neuen TRGI werden alle Angaben für die praktische Anwendung des Bemessungsverfahrens dargestellt. Die theoretischen Grundlagen und Hintergründe des Verfahrens werden in dem DVGW-Arbeitsblatt G 617 beschrieben.
Dieses Arbeitsblatt wurde durch den Unterprojektkreis "Neue TRGI Berechnung" unter dem Technischen Komitee "Gasinstallation" erarbeitet. Wissenschaftlich begleitet wurde die Erarbeitung durch das Gaswärme-Institut e. V. Essen.
U. a. erfolgten Anpassungen bei den Werten für die Rohrrauigkeit, bei den Zeta-Werten der Bauteile und bei den Gleichzeitigkeitsfaktoren. Zur Validierung der Bemessungsgleichungen und insbesondere um die Anforderungen zur Einführung der Kunststoff-Innenleitungen sowie weitere Erkenntnisse und Erfahrungen bei Einsatz und Auswahl von Gasströmungswächtern zu berücksichtigen, wurden umfangreiche Untersuchungen durch das Gaswärme-Institut Essen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen flossen in die Erarbeitung des Bemessungsverfahrens TRGI und somit in das DVGW-Arbeitsblatt G 617 ein.
Für den Betriebsdruckbereich bis 100 mbar wurden ein Tabellenverfahren und ein Diagrammverfahren entwickelt und eingeführt.
Die Gleichzeitigkeitsfaktoren bei mehreren installierten Gasgeräten sowie die dynamische Berücksichtigung der Druckverluste von Bauteilen, wie z. B. Gaszähler und Gasströmungs-wächter, wurden in den Berechnungsgang des Bemessungsverfahrens integriert. Ebenfalls ist die Auswahl des Gasströmungswächters sowie der evtl. erforderliche Abgleich des Gasströmungswächters fester Bestandteil der Bemessungsverfahren.
Das DVGW-Arbeitsblatt G 617 gibt einerseits den strömungstechnischen Hintergrund der TRGI-Bemessungsverfahren wieder und dient andererseits z. B. als Vorlage zur Erstellung von Bemessungsunterlagen der Hersteller, insbesondere der Kunststoffrohrhersteller, oder zur Erstellung von Softwareprogrammen zur Dimensionierung von Leitungsanlagen der Gasinstallation.
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Kommentar zur TRGI
Der DVGW gibt gemeinsam mit dem ZVSHK einen Kommentar zur TRGI heraus:
Praxis der Gasinstallation - Der Kommentar zur Technischen Regel für Gasinstallationen - DVGW-TRGI 2008
Der Kommentar erscheint in Kürze und kann hier bestellt werden.
TRGI und Kommentar können auch zum günstigen Paketpreis bestellt werden.
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G 648 Entwurf "DVGW-TRGI-Sachverständige"
Ausgabe 04/2008, EUR 13,47 für DVGW-Mitglieder, EUR 17,97 für Nicht-Mitglieder
Vorwort
Die Aufgabe eines Netzbetreibers (NB) besteht darin, seine Kunden zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Gas zu versorgen, und zwar, wie § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) fordert, möglichst sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient und umweltverträglich. Nach §13 der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Anschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck" (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme des Druckregelgerätes und der Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, der Anschlussnehmer verantwortlich. Energieanlagen im Sinne des EnWG sind gem. § 3 (Begriffsbestimmungen) Ziff. 15: Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Fortleitung oder Abgabe von Energie, soweit sie nicht lediglich der Übertragung von Signalen dienen; dies schließt die Verteileranlagen der Letztverbraucher sowie bei der Gasversorgung auch die letzte Absperreinrichtung vor der Verbrauchsanlage ein." Sie unterliegen somit auch dem Zuständigkeitsbereich des NB.
Die Anlage darf - außer durch den NB - nur durch ein in das Installateurverzeichnis eines NB eingetragenes Installationsunternehmen nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. Der NB ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Darüber hinaus ist der NB nach § 15 NDAV berechtigt, die Anlage vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Mit der DVGW-Prüfgrundlage VP 633 hat der DVGW im Jahre 2000 die Voraussetzungen für die Anerkennung von Fachkräften als TRGI-Sachverständige geschaffen, um zur Wahrung des Anforderungsstandards an die Sachverständigen eine Zertifizierung durch den DVGW zu ermöglichen. Mit diesem Verfahren wurden so gute Erfahrungen gesammelt, dass das TK "Gasinstallation" beschlossen hat, die Prüfgrundlage in ein Arbeitsblatt zu überführen. Die Zulassung der TRGI-Sachverständigen erfolgt durch die DVGW-Zertifizierungsstelle. Die Rahmenvorgaben dieses Arbeitsblattes lassen die Organisationshoheit der Netzbetreiber unangetastet.
Einspruchsfrist: 31.08.2008
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Weiterführende Literatur
In der Mai-Ausgabe der DVGW energie|wasser-praxis sind in einem TRGI-Spezial zwei Aufsätze zu Gasleitungen und Gasfeuerstätten erschienen:
- Aufstellung, Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung von Gasfeuerstätten
- Gasleitungen aus Kunststoff innerhalb von Gebäuden
Die Artikel stehen auf der TRGI-Homepage www.dvgw-trgi.de zum Download zur Verfügung
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