Bei Flüssiggasen – nicht zu verwechseln mit Flüssigerdgas (LNG) – handelt es sich um Gase, die bei Raumtemperatur und relativ geringem Druck flüssig bleiben. Flüssiggas wird zum Heizen, Kochen oder aber auch als Kältemittel oder Kraftstoff (Autogas) verwendet.
Flüssiggas wird in Raffinerien bei der Verarbeitung von Rohöl – sowie bei der Förderung von Erdgas und Rohöl – gewonnen.
Die "Technischen Regeln Flüssiggas" (TRF 2021) geben den Stand der Technik wieder, der sich nach der Herausgabe der TRF 2012 weiterentwickelt hat. Sie stellen die einschlägigen anerkannten Regeln der Technik zusammen.
In den TRF 2021 sind die flüssiggasspezifischen Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggasanlagen umgesetzt worden. Sie fassen die geltenden Vorschriften und Normen – zum Beispiel Druckgeräterichtlinie, Technische Regeln (TRBS) und DIN-Normen zusammen.
Flüssiggasanlagen, die nach den Anforderungen der TRF errichtet und betrieben werden, entsprechen dem Stand der Technik. Die DVFG-TRF 2021 kann über den unten stehenden Link kostenpflichtig heruntergeladen werden.
Für die Anwendung als Kraftstoff (Autogas) hingegen gilt die Norm DIN EN 589 "Kraftstoffe - Flüssiggas - Anforderungen und Prüfverfahren".
Technische Regeln
Der die TRF begleitende Band "Flüssiggas-Anlagen nach den Technischen Regeln Flüssiggas - Kommentar 2012" behält seine Gültigkeit.
Der DVGW bietet seinen Mitgliedern und allen Interessierten umfassende Informationen zum Gebrauch von Flüssiggasanlagen im Alltagsgebrauch an.
Die "Technischen Regeln Flüssiggas" im DVGW-Regelwerk legen sowohl die Technischen Anforderungen an Anlagen der Hausinstallation für Flüssiggas als auch die Aufstellung von Flüssiggas-Lagerbehälter, die zur Versorgung solcher Anlagen zum Einsatz kommen, und Flüssiggas-Flaschen fest.
Im folgenden erhalten Sie alle relevanten Informationen für die Verwendung von Flüssiggasanlagen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Für die Anwendung als Kraftstoff (Autogas) gilt die Norm DIN EN 589 "Kraftstoffe - Flüssiggas - Anforderungen und Prüfverfahren".
Hier finden Sie Informationen zum ordnungsgemäßen Umgang mit Flüssiggasanlagen in Freizeitwohnfahrzeugen, in Sportbooten und zur Verwendung im Freien.
Ergänzend zurm Arbeitsblatt G 1040 verweisen wir auf die Webseite zum Technischen Sicherheitsmanagement (TSM).
Flüssiggas an sich ist nahezu vollkommen geruchlos. Um Unfällen vorzubeugen, wird Flüssiggas um einen prägnanten Geruch ergänzt: Die Odorierung – also das Versetzen mit einem bestimmten Geruch, ist eine primäre Sicherheitsmaßnahme. So können unbeabsichtigte Gasaustritte frühzeitig erkannt werden.
Weitere Informationen zu den Gasodorkarten lesen Sie im DVGW-Blog-Beitrag "Warum Erdgas zum Himmel stinkt - und man den Geruch kennen sollte". Die Gasodorkarten erhalten Sie übrigends bei Ihrem Gasanbieter. Sprechen Sie ihn darauf an!
Die Schulungen zu Flüssiggas sind auf die neue TRF 2021 umgestellt worden.