Die AfK erstellt technische Empfehlungen und Regelwerke zur Strombeeinflussung auf und durch erdüberdeckte Rohrleitungen. Die Klärungsstelle dient als Instrument, Rechtsstreitigkeiten über Fragen der Beeinflussung zu vermeiden und Lösungsvorschläge außergerichtlich zu erarbeiten.
Gemeinsame Regelwerke bieten höchstmögliche Sicherheit und Standards für optimalen Korrosionsschutz
Die Arbeitsgemeinschaft für Korrosionsfragen (AfK) erstellt technische Empfehlungen und Regelwerke auf dem Gebiet der Gleich- und Wechselstrombeeinflussung auf und durch erdüberdeckte Rohrleitungen. Es gibt es kaum ein Regelwerk, das von den Bahn- über die Stromnetz- bis zu den Rohrleitungsbetreibern eine derart hohe Beachtung erfährt.
Gegründet am 19. Oktober 1950 in Lohr am Main, gerade einmal anderthalb Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland, sind ihre Wurzeln doch schon sehr viel früher zu finden. Genauer gesagt mit der Gründung der DVGW-Erdstromkommission im Jahr 1897, die sich mit der Streustrombeeinflussung befasste und die ab 1907 gemeinsam von DVGW und VDE geführt wurde, begann ihre Geschichte.
Schon im Jahr 1910 wurde die erste Empfehlung veröffentlicht, die schon damals ein Meilenstein in Sachen „Streustromschutz“ darstellte. Sehr schnell hat man sich dann auch dem weiteren großen Beeinflussungsthema für erdverlegte Rohrleitungen zugewandt – der Wechselspannungsbeeinflussung durch Hochspannungsleitungen und elektrifizierte Bahntrassen.
Heute umfasst das Regelwerk der AfK die komplette Bandbreite für Beeinflussungsfragen von erdüberdeckten Rohrleitungen, welche Bestandteil des DVGW-Regelwerkes sind. Themen sind:
Bei der Ausarbeitung des AfK-Regelwerkes wird großer Wert darauf gelegt, in sehr ausführlicher Weise die entsprechenden technischen Grundlagen darzulegen und für den Anwender verständlich zu machen. Diese Transparenz des Regelwerkes verschafft dem Anwender Einblicke in die Zusammenhänge und die Motivationen, die hinter dem jeweiligen Regelwerk stehen. Somit stellen AfK-Regelwerke immer eine logische, an den entsprechenden Sachproblemen orientierte Hilfestellungen für den Praktiker vor Ort dar.
Die AfK betreibt eine Klärungsstelle für Fragestellungen des Freileitungsmonitorings und weiteren Beeinflussungsfragen zwischen Stromübertragern und Rohrleitungsbetreibern. Die Klärungsstelle dient als Instrument, Rechtsstreitigkeiten über Fragen der Beeinflussung zu vermeiden und Lösungsvorschläge außergerichtlich zu erarbeiten. Die entsprechend dazu verabschiedete Geschäftsordnung dient der Fortsetzung und Weiterentwicklung der langjährigen und bewährten Zusammenarbeit zwischen den Partnern innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Korrosionsfragen. Ziel der Zusammenarbeit ist, Beeinflussungsfragen zwischen den Partnern einvernehmlich auf der Grundlage der Gleichberechtigung zu regeln und Rechtsstreitigkeiten hierüber möglichst zu vermeiden. Bei der Behandlung von Beeinflussungsfragen werden Rohrleitungs-, Energie-, Bahn-, Informations- und Telekommunikationsanlagen aufgrund ihrer außerordentlichen öffentlichen Bedeutung gleichrangig behandelt.
Die Klärungsstelle ist als Gremium innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Korrosionsfragen angesiedelt. Die Zusammensetzung erfolgt sowohl mit Experten zu Beeinflussungsfragen als auch mit Juristen. Die Klärungsstelle verpflichtet sich, alle möglichen Interessensgruppen zu berücksichtigen. Daher ist die Mitgliedschaft prinzipiell für jede Interessensgruppe möglich. Der Zweck der Klärungsstelle verdeutlicht wiederholt, wie wichtig die technische Selbstverwaltung innerhalb der Branche, aber auch branchenübergreifend ist. Die Geschäftsführung, Sekretariat und Betreuung der Klärungsstelle wird durch den DVGW e. V. wahrgenommen.