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Glaskolben im Labor

Radioaktivitätsparameter der Trinkwasserverordnung 2001

Trinkwasser in Deutschland enthält nur geringfügige Mengen an natürlichen Radionukliden. Für die Untersuchung und Bewertung von Radioaktivität im Trinkwasser ist im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ein Leitfaden erstellt worden.

©DVGW
Bundesumweltministerium aktualisiert Leitfaden zur Radioaktivitätsmessung nach Trinkwasserverordnung

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat am 30. Mai 2018 einen aktualisierten "Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung" veröffentlicht.

Im Jahr 2013 wurde die Richtlinie 2013/51 "EURATOM des Rates zur Festlegung von Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch" veröffentlicht, die mit der dritten Änderung der Trinkwasserverordnung in nationales Recht umgesetzt wurde.

In der Trinkwasserverordnung sind seitdem Parameterwerte für Radionuklide ebenso wie Untersuchungsvorgaben für Wasserversorgungsanlagen und die Überwachungshäufigkeiten festgelegt.

Der Leitfaden wurde vom Bundesumweltministerium (BMU), dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Umweltbundesamt (UBA) unter Mitwirkung weiterer Beteiligter (u.a. des DVGW) erarbeitet. Er dient als Handlungsempfehlung für die Wasserversorgungsunternehmen und die Vollzugsbehörden, um eine einheitliche harmonisierte Umsetzung der Trinkwasserverordnung in allen Bundesländern zu ermöglichen. Er gibt den Behörden vor Ort Hilfestellung für die Überwachung der Radioaktivitätsparameter und Handlungsempfehlungen bei der Überschreitung von Parameterwerten im Trinkwasser.

Die Wasserversorgungsanlagen sind grundsätzlich verpflichtet, Untersuchungen des Trinkwassers im Hinblick auf Radionuklide natürlichen Ursprungs durchzuführen. Die Untersuchungspflicht gilt grundsätzlich nur für „zentrale Wasserwerke" (sogenannte a-Anlagen), um einen unverhältnismäßig großen Aufwand für kleinere Unternehmen zu vermeiden. Untersuchungen in „dezentralen kleinen Wasserwerken" (sogenannten b-Anlagen) können gegebenenfalls durch die zuständigen Behörden angeordnet werden, wenn erhöhte Konzentrationen radioaktiver Stoffe zu erwarten sind. Diese neuen Regelungen sind die Grundlage, um in Einzelfällen Maßnahmen zur Reduzierung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser ergreifen zu können und die hohe Qualität des Trinkwassers im Hinblick auf den Gehalt an radioaktiven Stoffen sicherzustellen.

Der Leitfaden zum Download auf der Webseite des BMU (seit 2021 BMUV)

Akkreditierte und zugelassene Untersuchungsstellen für Radionuklide im Trinkwasser

Das LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) hat auf seiner Homepage eine Liste der akkreditierten und zugelassenen Untersuchungsstellen nach der Trinkwasserverordnung veröffentlicht.

Labore, die für die Untersuchungen auf Radionuklide im Trinkwasser nach Trinkwasserverordnung zugelassen sind

Regelung zur Untersuchung von Trinkwasser auf Radionuklide

Trinkwasser in Deutschland nur geringfügig belastet

Mit Inkrafttreten der dritten Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung am 26. November 2015 sind die Regelungen zur Untersuchung des Trinkwassers auf Radioaktivitätsparametern festgelegt.

Das Trinkwasser in Deutschland trägt nur geringfügig zur gesamten mittleren jährlichen Strahlenexposition aus natürlichen Quellen bei. Dies wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in den Jahren 2003 bis 2007 in einer umfangreichen Untersuchungsreihe ermittelt und dokumentiert.

DVGW-Rundschreiben

Natürliche Radionuklide im Trinkwasser - Informationen zur Veröffentlichung einer neuen Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz

Ansprechpartnerin
Für Fragen zu Radioaktivität und Trinkwasser wenden Sie sich bitte an Dr. Karin Gerhardy.
Dr. Karin Gerhardy
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

Telefon+49 228 91 88-653