Allgemein müssen Metalle und Metalllegierungen beim Einsatz im Trinkwasserbereich die Vorgaben der DIN 50930-6 einhalten.
Blei sollte in der Trinkwasserversorgung allgemein nicht mehr eingesetzt werden, da es zu schweren Nervenschäden führen kann. Aufgrund der gesundheitlichen Gefährdung wird der Grenzwert für Blei auf 10 µg/l ab 1.12.2013 herabgesetzt. Zurzeit gilt schon ein verschärfter Grenzwert von 25 µg/l. Der DVGW hat schon frühzeitig in Zusammenarbeit mit dem damaligen Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie dem Umweltbundesamt, dem BGW und dem ZVSHK darauf hingewiesen, dass die Bleirohre ausgetauscht gehören, um die Grenzwerte einzuhalten.
Weitere Informationen zum Thema Blei
Bedeutung für das DVGW Regelwerk und Ausblick für die Zukunft. Artikel von Peter Frenz aus DVGW energie | wasser-praxis, Nr. 04/2009, S. 64-65
Metallene Werkstoffe für Produkte in Kontakt mit Trinkwasser (PDF, 74 KB)
Aus den Ergebnissen des Forschungsvorhabens "Nickelabgabe aus Anschlussschläuchen für Sanitärarmaturen mit vernickelten Verbindern" (W 10/01/07) ergibt sich, dass aus hygienischen Gründen auf eine Vernickelung von wasserberührten Oberflächen solcher Bauteile generell zu verzichten ist. Eine technische Notwendigkeit für diesen Überzug ist ohnehin nicht gegeben.
Beschluss zum Regelwerk 1/2009: Vernickelung von wasserberührten Oberflächen (PDF, 11 KB)
Beschluss zum Regelwerk 2/2009: Nickelüberzüge von Produkten in Kontakt mit Trinkwasser (PDF, 15 KB)
Nickelüberzüge von Produkten in Kontakt mit Trinkwasser (PDF, 272 KB), Aufsatz von Dr. Thomas Rapp und Dipl.-Ing. Peter Frenz, in: DVGW energie | wasser-praxis, Nr. 2/2010
Das Video zeigt die Nachumhüllung von Rohren mit Bitumenband und zeigt typische Fehler.
Quelle:
Youtube-Kanal des DVGW