Status:
Springe zu Navigation | Suche | Inhalt | Seitenfuß

DVGW-Handlungsempfehlungen an die Gasversorgungsunternehmen für#die Wiederinbetriebnahme der Gasversorgung in Hochwassergebieten

Rundschreiben der DVGW-Landesgruppe Ost

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Abstimmung mit der DVGW-Hauptgeschäftsführung schicken wir Ihnen die genannte DVGW-Handlungsempfehlung.

Gleichzeitig möchten wir Sie auf folgende Fakten hinweisen:

  1. Der DVGW hat neu im Internet ein DVGW-Diskussionsforum eingerichtet, welches wir Ihnen unbedingt empfehlen möchten(* abgeschaltet).
  2. Das Rundschreiben der BGW-Landesgruppe Ost vom 20. bzw. 21.8.2002 gibt Ihnen rechtliche Hinweise für Ihre Entscheidungen, wenn in Ihrem Versorgungsgebiet Gasanlagen vom Hochwasser beeinträchtigt wurden. (Text hier)
  3. Bei industriellen und gewerblichen Gasanlagen gelten alle Empfehlungen sinngemäß.

 

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Reinhard Rauh

Kesselsdorf, den 28.08.2002

Anlagen

DVGW-Handlungsempfehlungen an die Gasversorgungsunternehmen für die Wiederinbetriebnahme der Gasversorgung in Hochwassergebieten

Die nachfolgend aufgeführten Handlungsempfehlungen sollen die sichere Wiederinbetriebnahme der Gasversorgung in Hochwassergebieten unterstützen:

1. Überprüfung der Transport und- Versorgungsnetze auf Schäden und Funktionsfähigkeit

Die Wiederinbetriebnahme der Transport- und Versorgungsnetze durch das jeweils zuständige Gasversorgungsunternehmen (GVU) kann erst nach eingehender Überprüfung erfolgen.

Hierzu gehören:

  • Zusätzliche Leitungsbegehungen mit besonderer Prüfung von Armaturengruppen auf Zugänglichkeit und Funktion;
  • Inspektion von Sonderbauwerken , wie zum Beispiel Dükern und Brückenleitungen;
  • Sichtkontrolle von Gasdruckregel- und Messanlagen, bei Bedarf Funktionsprüfung.

Schäden sind vor Wiederinbetriebnahme zu beseitigen.

 

Die Wiederinbetriebnahme erfolgt unter Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen des DVGW-Regelwerkes. Es muss weiterhin sichergestellt sein, das nur intakte Verbrauchseinrichtungen mit Gas versorgt werden. Die Bevölkerung sollte über die Wiederinbetriebnahme der Gasversorgung informiert werden.

2. Überprüfung der Haushalts-Kundenanlage auf Schäden und Funktionsfähigkeit

Die Wiederinbetriebnahme der Haushalts-Kundenanlage kann erst nach eingehender Prüfung und nach Abstimmung zwischen dem zuständigen Gasversorgungsunternehmen (GVU), dem beauftragten zugelassenen Vertragsinstallationsuntenehmen (VIU) und dem Kunden erfolgen.

Hierzu gehören:

  • Hausinstallation: Die Wiederinbetriebnahme erfolgt grundsätzlich nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 600 (TRGI). Sie kann erst nach Freigabe des Versorgungsnetzes durch das zuständige GVU erfolgen. Durch Hochwasser betroffene Hausinstallationen sind durch VIU unter Beachtung des DVGW-Arbeitsblattes G 600 zu prüfen und, falls Schäden festgestellt werden, durch VIU Instand zu setzen;
  • Gaszähler: dem Hochwasser direkt ausgesetzte Gaszähler sind auszutauschen;
  • Gasdruckregelgeräte: dem Hochwasser direkt ausgesetzte Gasdruckregelgeräte sind auszutauschen;
  • Gasgeräte: der Großteil der Gasgeräte, die dem Hochwasser ausgesetzt waren, sind durch Zerstörung der Steuerelektronik funktionsunfähig. In Abstimmung mit VIU und Gerätehersteller ist im Einzelfall über Reparatur oder Austausch zu entscheiden.
  • Wiederinbetriebnahme: Nach vollständiger Instandsetzung der vorgenannten Bauteile kann die Kundenanlage entsprechend DVGW-G 600 wieder in Betrieb genommen werden.

 

Weiterhin empfehlen wir Ihnen die Verwendung beiliegender Kundeninformation.

GVU XXXX Kundeninformation

Vorsorgemaßnahmen an Gasanlagen in hochwasserbetroffenen Gebäuden

Da Gasleitungen und Bauteile wie Zähler, Hausdruckregelgerät und Absperrungen gasdicht ausgeführt sind, besteht hier bei Hochwasser keine unmittelbare Gefahr. Kritischer sind Gasverbrauchsgeräte wie Heizkessel oder direktbefeuerte Warmwasserbereiter, insbesondere wenn der Wasserspiegel bis an den Brenner reicht. Hier können Sicherheitseinrichtungen ggf. in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.

Daher empfiehlt GVU XXXX folgende Maßnahmen an Ihrer Gasanlage bzw. Ihrem Gebäude im Generellen zu treffen:

Wenn in Ihrem Gebäude bereits Hochwasser eingetreten ist:

  1. Stromabschaltung veranlassen
  2. Soweit noch zugänglich, Hauptabsperrung an der Gashauseinführung schließen
  3. GVU XXXX-Bereitschaftsdienst im für Sie zuständigen ServiceCenter oder unter der zentralen Nummer YYYY informieren
  4. Wiederinbetriebnahme der Gasanlage nur nach Zustimmung durch GVU XXXX

 

Wenn in Ihrem Gebäude eine unmittelbare Hochwassergefahr besteht, empfehlen wir vorgenannte Maßnahmen vorsorglich durchzuführen.

Generelle Informationen über Hochwassergefährdungen erhalten Sie über ZZZZ.