
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Abstimmung mit der DVGW-Hauptgeschäftsführung schicken wir Ihnen die genannte DVGW-Handlungsempfehlung.
Gleichzeitig möchten wir Sie auf folgende Fakten hinweisen:
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Reinhard Rauh
Kesselsdorf, den 28.08.2002
Anlagen
Die nachfolgend aufgeführten Handlungsempfehlungen sollen die sichere Wiederinbetriebnahme der Gasversorgung in Hochwassergebieten unterstützen:
1. Überprüfung der Transport und- Versorgungsnetze auf Schäden und Funktionsfähigkeit
Die Wiederinbetriebnahme der Transport- und Versorgungsnetze durch das jeweils zuständige Gasversorgungsunternehmen (GVU) kann erst nach eingehender Überprüfung erfolgen.
Hierzu gehören:
Schäden sind vor Wiederinbetriebnahme zu beseitigen.
Die Wiederinbetriebnahme erfolgt unter Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen des DVGW-Regelwerkes. Es muss weiterhin sichergestellt sein, das nur intakte Verbrauchseinrichtungen mit Gas versorgt werden. Die Bevölkerung sollte über die Wiederinbetriebnahme der Gasversorgung informiert werden.
2. Überprüfung der Haushalts-Kundenanlage auf Schäden und Funktionsfähigkeit
Die Wiederinbetriebnahme der Haushalts-Kundenanlage kann erst nach eingehender Prüfung und nach Abstimmung zwischen dem zuständigen Gasversorgungsunternehmen (GVU), dem beauftragten zugelassenen Vertragsinstallationsuntenehmen (VIU) und dem Kunden erfolgen.
Hierzu gehören:
Weiterhin empfehlen wir Ihnen die Verwendung beiliegender Kundeninformation.
Vorsorgemaßnahmen an Gasanlagen in hochwasserbetroffenen Gebäuden
Da Gasleitungen und Bauteile wie Zähler, Hausdruckregelgerät und Absperrungen gasdicht ausgeführt sind, besteht hier bei Hochwasser keine unmittelbare Gefahr. Kritischer sind Gasverbrauchsgeräte wie Heizkessel oder direktbefeuerte Warmwasserbereiter, insbesondere wenn der Wasserspiegel bis an den Brenner reicht. Hier können Sicherheitseinrichtungen ggf. in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Daher empfiehlt GVU XXXX folgende Maßnahmen an Ihrer Gasanlage bzw. Ihrem Gebäude im Generellen zu treffen:
Wenn in Ihrem Gebäude bereits Hochwasser eingetreten ist:
Wenn in Ihrem Gebäude eine unmittelbare Hochwassergefahr besteht, empfehlen wir vorgenannte Maßnahmen vorsorglich durchzuführen.
Generelle Informationen über Hochwassergefährdungen erhalten Sie über ZZZZ.