Die Europäische Kommission diskutiert das Water-Safety-Plan-Konzept der WHO im Zusammenhang mit einer neuen europäischen Trinkwasserrichtlinie. Es kann derzeit mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das WSP-Konzept als wichtiges Instrument für eine sichere Wasserversorgung aufgenommen werden wird; allerdings ist derzeit noch nicht absehbar in welcher Form und mit welcher Verbindlichkeit. Ein erster Entwurf für eine neue Richtlinie wird frühestens nach der Europawahl in der 2. Jahreshälfte 2009 erwartet. Mit Blick auf die nötigen Lesungen im Parlament und den Verhandlungen im Europäischen Rat werden noch einige Jahre vergehen bis eine neue Trinkwasserrichtlinie in Kraft tritt. Anschließend steht die nationale Umsetzung mit einer Neufassung der deutschen Trinkwasserverordnung an. Ungeachtet dessen hält der DVGW ein risikobasiertes und prozessorientiertes Management in Verbindung mit dem Technischen Sicherheitsmanagement (TSM) für wichtig, um eine Wasserversorgung mit hoher Versorgungssicherheit nachhaltig und langfristig wirtschaftlich zu gewährleisten. Der DVGW, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Umweltbundesamt (UBA) arbeiten eng miteinander zusammen, um auf europäischer Ebene die Interessen Deutschlands bei der beabsichtigten Integration des WSP-Konzeptes in die Richtlinie zu vertreten.
Der Nutzen eines risikobasierten und prozessorientierten Managements wirkt sich nach den praktischen Erfahrungen aus der Wasserversorgung (und weiteren Branchen, wie z. B. der Lebensmittelindustrie) in zwei Dimensionen - einer kurzfristigen und einer mittel- bis langfristigen - aus:
Bei der Erstellung des Technischen Hinweises W 1001 wurde das Water-Safety-Plan-Konzept bezogen auf das bestehende DVGW-Regelwerk kritisch analysiert und unter Berücksichtigung der deutschen Verhältnisse und Grundsätze in der Trinkwasserversorgung mit entsprechenden Anpassungen in das Regelwerkssystem integriert. Inhaltlich ergänzt die systematische Vorgehensweise zur Identifikation von Gefährdungen und Beherrschung von betrieblichen Risiken, wie sie im W 1001 vorgeschlagen wird, die grundlegenden Anforderungen an Organisationssicherheit und Qualifikation des Personals im W 1000. Die Zugehörigkeit zu den Organisationsgrundsätzen, wie sie im W 1000 (A) und im TSM formuliert werden, wird schon in der Nummerierung ausgedrückt.
Alle Maßnahmen zur betrieblichen Organisation, Prozessstrukturierung, Dokumentation etc. im TSM finden sich im Risikomanagement-Ansatz wieder und werden darin um eine detaillierte technische Betrachtung bzw. die operative Umsetzungsebene vertieft. Insofern sind gerade TSM-überprüfte Wasserversorger häufig gut auf die Entwicklung eines betrieblichen Risikomanagements vorbereitet.
Die Empfehlungen des DVGW-Hinweises W 1001 werden zeitnah in das „Technische Sicherheitsmanagement“ des DVGW eingearbeitet, so dass die wesentlichen Elemente bei zukünftigen Erst- bzw. Wiederholungsprüfungen mitbetrachtet werden.
Grundsätzlich ist ein hohes Maß an Eigeninitiative von Seiten des Wasserversorgers wichtig und notwendig, denn das Risikomanagement muss ja nach seiner Einführung auch weitergeführt und im Unternehmen „gelebt“ werden. Die vorhandenen Fallbeispiele und Erfahrungsberichte bieten eine gute Grundlage für jedes Unternehmen, ein betriebliches Risikomanagement selbst aufzubauen und zu etablieren. Auch die DVGW-Schulungen zum Risikomanagement dienen dazu, das notwendige Methodenwissen zu vermitteln. Außerdem bietet der DVGW auf seiner Homepage Informationen an, die bei der Anwendung der Methode helfen sollen.
Es mag jedoch auch gute Gründe dafür geben, gezielt externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Unterstützung kann helfen, Unsicherheiten in der Methodik zu klären, vorhandene Gefährdungskataloge und Erfahrungen zu nutzen, typische Umsetzungsfehler (zum Beispiel ein zu detaillierter Anspruch) zu vermeiden, die Umsetzungsphase zu straffen. Ein wichtiges Argument für eine fachkundige externe Begleitung ist auch die Überwindung der (in jedem Unternehmen vorhandenen) „Betriebsblindheit“ für die eigenen Schwachpunkte. In diesem Sinne muss externe Unterstützung nicht notwendigerweise den Einkauf von Beratungsleistungen bedeuten. Auch der gezielte Fachaustausch mit benachbarten Wasserversorgern kann als externe Beratung verstanden werden.
Da das risikobasierten und prozessorientierten Management individuell bei jedem Wasserversorger eingeführt und angepasst werden muss, sind generelle Angaben hierzu sehr schwierig. Gerade bei der erstmaligen Einführung hängt der Aufwand stark vom vorhandenen Stand der betrieblichen Dokumentation und dem Wissen der Mitarbeiter um die Schwachstellen und die Leistungsfähigkeit des Versorgungssystems ab.
Erfahrungen aus Praxisprojekten (ohne methodischen Entwicklungscharakter) zeigen, dass für ein Wasserwerk mit zugehörigem Einzugsgebiet und einem Verteilungssystem ein Projektzeitraum von 6-8 Monaten realistisch ist. Komplexere Versorgungsverhältnisse wie Verbundsysteme mit mehreren Wasserwerken, erhöhten Gefährdungen des Rohwassers oder zahlreichen Schnittstellen zu benachbarten Systemen erhöhen den Aufwand. In jedem Falle verringert sich der Aufwand bei der zyklischen Wiederholung deutlich.
Die deutsche Sprache subsumiert unter dem einen Begriff „Sicherheit“ dessen gesamte Bandbreite. Im englischen Sprachgebrauch und insbesondere im internationalen Normungswesen wird dagegen unterschieden zwischen der Prozess- oder Verfahrenssicherheit (Betriebssicherheit) - bezeichnet als „safety“ - und der Sicherheit vor negativen externen An- oder Eingriffen (Angriffssicherheit) - bezeichnet als „security“. Daneben wird der Begriff „safety“ vielfach zur Beschreibung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des Trinkwassers im Sinne von „das Wasser ist sicher („safe“) zu trinken“ verwendet.
Der DVGW-Hinweis W 1001 zielt darauf ab, das gesamte Sicherheitsniveau der Trinkwasserversorgung zu erhöhen, sowohl hinsichtlich der Betriebs- als auch der Angriffssicherheit. Auch wenn die Anlehnung des DVGW-Hinweises W 1001 an das Water-Safety-Plan-(WSP)-Konzept der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zunächst vermuten lässt, die Zielrichtung des DVGW Hinweis W 1001 wäre ausschließlich die Betriebssicherheit bzw. die gesundheitliche Unbedenklichkeit, ist die beschriebene Methode des risikobasierten und prozessorientierten Managements gleichermaßen auch auf die Angriffssicherheit anwendbar.
Siehe auch den Beitrag von U. Marquardt, M. Langenbach und O. Schmoll (2009), "DVGW Hinweis W 1001: Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risikomanagement im Normalbetrieb – safety vs. security ?"
Der Ansatz eines risikobasierten und prozessorientierten Managements des DVGW-Hinweises W 1001 zielt darauf ab, das Sicherheitsniveau der Trinkwasserversorgung zu erhöhen, sowohl hinsichtlich der Betriebs- als auch der Angriffssicherheit.
Mittels der im DVGW-Hinweis W 1001 beschriebenen wesentliche Bausteine der Methode
und deren Dokumentation sowie wiederholte periodische Anwendung wird das Niveau der vom Versorger mit betriebsgewöhnlichen Mitteln und/oder Organisationsstrukturen beherrschbaren Betriebszustände und Prozesse inklusive Störungen kontinuierlich erhöht.
Auch bei einem noch so ausgefeilten Risikomanagement-System verbleibt immer ein gewisses Maß an Restrisiken, da
Für diese selten eintretenden, schwerlich vorhersehbaren und daher auch nicht planbaren Situationen, die vom Versorger nicht alleine mit seinen betriebsgewöhnlichen Mitteln oder Organisationsstrukturen beherrscht werden können und oftmals die Mitwirkung der zuständigen Behörden erforderlich machen, beschreibt der DVGW-Hinweis 1002 „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Organisation und Management im Krisenfall" auf der Basis der bewährten Organisationsstrukturen der für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden die Grundlagen für ein betriebliches Krisenmanagement mit entsprechenden Empfehlungen für den Wasserversorger.