Informationen über die Überarbeitung der Richtlinie für Wasser für den menschlichen Gebrauch (98/83/EC)
Drinking Water Seminar - Draft Scientific Synthesis Report
Auf Einladung der Europäischen Kommission, die verantwortlich für die Überarbeitung der Richtlinie für Wasser für den menschlichen Gebrauch (98/83/EC) ist, fand am 27. und 28. Oktober 2003 in Brüssel ein Seminar mit etwa 175 geladenen Teilnehmern statt. Vertreten waren die 15 Mitgliedsstaaten, die 8 Staaten, die in 2004 beitreten werden, sowie ein assoziiertes Mitglied, außerdem Behörden, Wasserversorgungsunternehmen durch die Vertretung ihrer Verbände (EUREAU), Universitäten, Laboratorien und Forschungseinrichtungen, NGO (unter anderen Verbraucherschutzorganisationen) und die Europäische Kommission. Geleitet wurde das Seminar von Pierre Hecq, dem für die Überarbeitung zuständigen Referatsleiter. Er machte in seiner Eingangsrede deutlich, dass es nicht das Ziel des Seminars sei, die bestehende Richtlinie kurzfristig zu ändern, sondern langfristig Konzepte zu entwickeln, die dazu beitragen sollen, dass der analytisch zu untersuchende Parameterumfang nicht ins unermessliche wächst, sondern dann auf z. B. Indikatorsubstanzen beschränkt werden kann, wenn durch Einzelfallbetrachtung von der Wassergewinnung bis zur Bereitstellung in den Häusern die jeweiligen Gefährdungspotentiale erkannt und bewertet werden. Ihm und allen Beteiligten ist durchaus klar, dass dies nicht durch eine Kommission auf europäischer Ebene, bzw. 1 Landesbehörde zu regeln ist, sondern dass unterschiedliche Gesetze (Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserrichtlinie, Trinkwasserverordnung, EAS usw.) dem gemeinsamen Ziel angepasst und die Verantwortlichkeiten klar geregelt werden müssen. Die Veranstaltung war sehr gut organisiert und ist in angenehmer offener Atmosphäre abgehalten worden. Seitens der EU und aller Beteiligter besteht offensichtlich das Bedürfnis, keine Festlegungen ex cathedra zu treffen, sondern eine Richtlinie zu schaffen, die breiten Konsens erzielt. Es geht nicht darum, schnell etwas Neues zu schaffen, sondern an Bewährtem festzuhalten, aber die neueren Erkenntnisse sinnvoll einzuarbeiten. Dazu sollen auch Pilotprojekte (Machbarkeitsstudien) von der EU durchgeführt werden. Es wurde immer wieder betont, dass größere Versorgungsunternehmen bereits heute die Elemente, die z. B. in einem Gefährdungsabschätzungsansatz enthalten sein sollten, vorweisen können, aber kleiner Unternehmen sicher Anleitung benötigen. Da auch die Landesregierung NRW diese Ansicht teilt, schlug Frau Dr. Hein, MUNLV NRW, eine deutsche Beteiligung an eventuellen von der EU geförderten Pilotstudien vor. Fazit: EU-Trinkwasserrichtlinie wird in den nächsten Jahren nicht geändert EU-Kommission ist an Dialog mit allen Verantwortlichen und Beteiligten der Mitgliedsstaaten interessiert Endproduktkontrolle allein reicht auf Dauer nicht aus (zu wenig und zu spät) langfristig soll die EU-Trinkwasserrichtlinie auf eine neue Basis gestellt werden: Gefährdungsabschätzung (Quelle bis Zapfhahn), darauf aufbauend Multi-Barrieren-System, verstärkte Eingangskontrolle, aber geringere analytische Endproduktkontrolle. EU-Kommission und Anwesende sind sich bewusst, dass dieses Konzept weit über die Verantwortlichkeit der Wasserversorgungsunternehmen hinaus geht und bereits heute zumindest bei größeren Wasserversorgungsunternehmen in ihrem Verantwortungsbereich Elemente der Gefährdungsabschätzung, des Multi-Barrieren-Systems, der Eingangskontrolle etc. verwirklicht sind keine unrealistischen Ansätze bezüglich „neuer“ oder weiterer mikrobiologischer oder chemischer Parameter derzeit in der Diskussion. Mit freundlicher Genehmigung von Herrrn Hecq stellen wir Ihnen den Final Report des Seminars zur Verfügung:
Draft Scientific Synthesis Report - Drinking Water Seminar (PDF, 402 KB) (Stand: Dezember 2003)