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Trinkwasserverordnung

Nicht amtlicher Volltext der Trinkwasserverordnung vom 13.12.2012

Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung ist am 13. Oktober 2012 veröffentlicht worden und am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten.
Hauptpunkte der Änderungen sind u.a. :

  • Änderungen bei den Vorgaben zur Legionellenuntersuchungspflicht. Dazu zählt die Einführung einer Definition für Großanlagen direkt in der Trinkwasserverordnung ebenso wie die Vorgabe, dass erst eine Überschreitung des Technischen Maßnahmenwertes zu einer Meldepflicht an das Gesundheitsamt und zu weiteren Pflichten zu Maßnahmen für den Betreiber führt. Hierzu zählen die unverzügliche Durchführung von Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen (inklusive einer Ortsbegehung und einer Prüfung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik) sowie eine Gefährdungsanalyse und die Durchführung von Maßnahmen, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.
  • Jedoch gibt es auch Entlastungen im Bereich der Objekte mit Großanlagen, bei denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben werden. Hier wurde das Untersuchungsintervall von 1x /Jahr auf 1x / 3 Jahren verlängert. Die Erstuntersuchung muss nun bis zum 31. Dezember 2013 (vorher 31. Oktober 2012) erfolgt sein. Auch ist die Meldepflicht für den Bestand an Großanlagen weggefallen.
  • Die Strafbarkeit bei Verstoß gegen die Liste gemäß § 11 TrinkwV 2001 wurde beibehalten, der Verweis auf die Liste wurde nur aktualisiert (17. Änderung, November 2012). Eingefügt wurde ein neuer § 12. Dieser Paragraph sieht Ausnahmegenehmigungen von der Liste gemäß § 11 vor, wenn es sich dabei um die Erprobung eines Aufbereitungsstoffes oder Desinfektionsverfahren handelt.
  • Der § 17 wurde neu formuliert. Hygienische Anforderungen können nun vom Umweltbundesamt verbindlich festgelegt werden. Die vom UBA festgelegten hygienischen Bewertungsgrundlagen gelten 2 Jahre nach ihrer Veröffentlichung verbindlich.

Informationen des DVGW zur Trinkwasserverordnung

Liste gemäß § 11 Trinkwasserver­ordnung 2001

Zur Aufbereitung von Wasser zu Trinkwasser im Anwendungsbereich der Trinkwasserverordnung dürfen nur Stoffe eingesetzt werden, die in der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 11 der Trinkwasserverordnung (2001) aufgeführt sind. Die Liste wird am Umweltbundesamt im Auftrag vom Bundesministerium für Gesundheit unter der breiten Beteiligung der zuständigen Stellen in den Behörden sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände geführt.

Die Trinkwasserverordnung enthält in ihrer zurzeit gültigen Form (Stand: Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 2011, BGBl. I Seite 2370) einen festen Verweis auf die Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung 2001 in der Fassung der 12. Änderung, Stand Dezember 2009.

 12. Änderungsmitteilung zur Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 Trinkwasserverordnung 2001 (PDF, 228 KB); Stand: Dezember 2009; Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2009; 52

Unabhängig von dem festen Verweis in der Trinkwasserverordnung aktualisiert das Umweltbundesamt die Liste regelmäßig.

Die 17. Änderungsmitteilung zur Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 Trinkwasserverordnung 2001 Stand: November 2012, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 30.11.2012 B6 ist die zuletzt veröffentlichte Version.

Die bisherigen Fassungen der Liste können von der Internetseite des Umweltbundesamtes heruntergeladen werden: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/trinkwasseraufbereitung-stoffliste.htm

Grundsätzliche Anforderungen an Mittel und Verfahren zur chemischen Desinfektion von Trinkwasser

Erklärung des DVGW-Technischen Komitees " Wasseraufbereitungsverfahren" und des DVGW-Projektkreises "Desinfektion"
 Anforderungen (PDF, 76 KB)

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Karin Gerhardy

Tel. +49 228 9188-653
Fax +49 228 9188-988

gerhardy(at)dvgw.de


Exklusiv für Mitglieder

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Archiv: TrinkwV

Die Informationen des DVGW zur nicht mehr gültigen TrinkwV 2001 und 2011 finden Sie im DVGW-Mitgliederbereich  im Archiv TrinkwV 2001 bzw. im Archiv TrinkwV 2011.