Fast 6 Monate nach Verabschiedung durch den Bundesrat ist die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung am 11. Mai 2011 verkündet worden.
Am 13. Oktober 2011 wurde eine Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 30. September 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet. Diese Berichtigung hat rein formale Gründe, inhaltlich ändert sich an den Aussagen der Trinkwasserverordnung nichts Wesentliches. Die Änderungen sind schon berücksichtigt worden.
Volltextversion der Trinkwasserverordnung 2011 (Basisversion)
Für DVGW-Mitglieder stehen umfangreiche Zusatzinformationen im Mitgliederbereich zur Verfügung:
Die Neufassung der Trinkwasserverordnung im Volltext (BGBl 61 vom 6.12.2011) steht als Druckversion zur Verfügung.
Der DVGW hat zur besseren Übersicht über die Änderungen eine Synopse der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) und der Änderungsverordnung als pdf-Dokument erstellt. Der nicht amtliche Volltext der Novelle der Änderungsverordnung wurde mit den Begründungen des Bundesrates verknüpft. Der Begründungstext zur Bundesratsdrucksache 530/10 wurde mit den Änderungen der Bundesratsbeschlüsse zur Bundesratsdrucksache 530/10(B) ergänzt.
Synopse, Volltext und Begründung stehen im Mitgliederbereich der DVGW-Website zur Verfügung.
Auf dieser Seite finden Sie auch den Text der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserordnung in der Version der Artikeländerungsverordnung wie sie im Bundesgesetzblatt erschienen ist.
Die nicht mehr gülige Trinkwasserverordnung sowie die Informationen und Hinweise des DVGW dazu finden Sie in einem Archiv im Mitgliederbereich.
Gleich zweimal im April 2011 - am 6. in Berlin und am 20. in Nürnberg - informierte der DVGW über die Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001).
Novellierung der Trinkwasserverordnung - DVGW-Informationstagung zur fachlichen Information über die neuen Bestimmungen (PDF, 169 KB)
Artikel von K. Gerhardy aus DVGW energie|wasser-praxis Nr. 04/2011
Zur Aufbereitung von Wasser zu Trinkwasser im Anwendungsbereich der Trinkwasserverordnung dürfen nur Stoffe eingesetzt werden, die in der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 11 der Trinkwasserverordnung (2001) aufgeführt sind. Die Liste wird am Umweltbundesamt im Auftrag vom Bundesministerium für Gesundheit unter der breiten Beteiligung der zuständigen Stellen in den Behörden sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände geführt. Sie wird ständig aktualisiert und an den Stand der Technik angepasst.
Die aktuelle Fassung der Liste kann von der Internetseite des Umweltbundesamtes heruntergeladen werden:
http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/trinkwasseraufbereitung-stoffliste.htm
12. Änderungsmitteilung zur Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 Trinkwasserverordnung 2001 (PDF, 228 KB); Stand: Dezember 2009; Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2009; 52
Erklärung des DVGW-Technischen Komitees " Wasseraufbereitungsverfahren" und des DVGW-Projektkreises "Desinfektion"
Anforderungen (PDF, 76 KB)
Dr. Karin Gerhardy
Die Informationen des DVGW zur nicht mehr gültigen TrinkwV 2001 finden Sie in einem Archiv im DVGW-Mitgliederbereich.