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8. Abschnitt - Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 26
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Aufgehoben.

 

Artikel 2

Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut der Trinkwasserverordnung in der vom 1. November 2011 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 

Artikel 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2011 in Kraft.

Der Bundesrat hat zugestimmt.

 

Berlin, den 3. Mai 2011

 

Der Bundesminister für Gesundheit

Philipp Rösler

Exklusiv für Mitglieder

Im Mitgliederbereich finden Sie die Synopse der TrinkwV (Vergleich 2001/2011) sowie die Volltext-Version mit integrierter Begründung des Bundesrates.