Stellungnahmen zur Düngeverordnung und zum Düngemittelgesetz
Gemeinsame Stellungnahme von DVGW und VKU vom 5. Juli 2010 zum Entwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung
Die langjährigen Erfahrungen aus den Kooperationen zwischen Land- und Wasserwirtschaft zeigen, dass die Bestimmungen der jetzigen Düngeverordnung für einen wirksamen flächen¬deckenden Gewässerschutz nicht ausreichend sind. DVGW und VKU fordern daher wesentliche Änderungen und Ergänzungen der Düngeverordnung im Hinblick auf die Einführung von Hoftorbilanzen, die Berücksichtigung von Gärresten aus der Biogasproduktion als Wirtschaftsdünger und die Ausrichtung der Höchstmengenregelung für Gesamtstickstoff an den Zielen des vorsorgenden Boden- und Gewässerschutzes. Weitere Informationen und die Stellungnahme exklusiv für Mtiglieder (s. Kasten rechts).
Stellungnahme des DVGW vom 15.10.2007 anlässlich der Neufassung des Düngemittelgesetzes.
Der DVGW begrüßt die Intiative, das aus dem Jahr 1977 stammende Düngemittelgesetz
zu aktualisieren.
Download (PDF, 50 KB) der Stellungnahme des DVGW
Düngemittelverordnung vom 18.12.2008
Der Bundesrat hat der Novelle der Düngemittelverordnung zugestimmt. Klärschlämme, die die Grenzwerte der Düngemittelverordnung überschreiten, jedoch jene der Klärschlammverordnung einhalten, dürfen nur noch bis zum 31.12.2016 ausgebracht werden. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die Grenzwerte für den neuen Parameter "Perfluorierte Tenside" (0,1 mg/kg TM als Summe aus PFOA und PFOS) einzuhalten. Auf die seitens des DVGW geforderte Erweiterung des Geltungsbereichs auch auf Klärschlämme, Gärsubstratreste und andere organische Nährstoffträger ist das BMELV ebenso wenig eingegangen wie auf die Verankerung des Gewässerschutzes als besonderes Schutzgut im Naturhaushalt.
DVGW nimmt zur Novellierung der Düngemittelverordnung Stellung
Stellungnahme des DVGW (PDF, 68 KB) vom 31.05.2007
Europäische Kommission läßt 230 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr Viehdung auf Intensivgrünland in Deutschland zu!
Download (PDF, 98 KB) eines Artikels aus der energie|wasser-praxis 4/2007
Gemeinsamer Standpunkt "Kompost" BGK und DVGW
Der DVGW und die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) haben im Juli 2009 einen gemeinsamen Standpunkt zur "Kompostausbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen aus Sicht des Gewässerschutzes" abgestimmt.
Mit dem Einsatz von Kompost können aus Sicht des Gewässerschutzes Gefährdungen verbunden sein. Dies betrifft bspw.
- die unabhängig vom Pflanzenbedarf und der Nährstoffaufnahme mögliche Freisetzung von Stickstoff aus der Mineralisation der organischen Substanz
- den Eintrag von bekannten und unbekannten Schadstoffen oder
- mikrobiologische Einträge (z.B. Viren, Parasiten), da die Hygienisierung im Sinne der Bioabfallverordnung nur eine Keimzahlreduzierung, aber keine Sterilisierung bewirkt.
Bei der Ausbringung von Komposten in Trinkwasserschutz- und Wassergewinnungsgebieten ist die besondere Schutzbedürftigkeit dieser Gebiete angemessen zu berücksichtigen. Die Anwendung von Komposten kann dabei nur als Einzelfallentscheidung in Abstimmung mit allen Beteiligten auf der Basis der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen erfolgen.
Aus Vorsorgegründen und zur Minimierung von Risiken aufgrund unbekannter Spurrenstoffe haben DVGW und BGK vereinbart die Ausgangsmaterialien zur Kompostierung auf weitgehend unbedenkliches pflanzliches Material wie Garten- und Parkabfälle zu beschränken. Komposte aus diesen Ausgangsmaterialien sind für den Einsatz nach Einzelfallprüfung u. a. Standort- und Bedarfsanalyse in der Schutzzone II geeignet. Komposte, die neben Garten- und Parkabfällen auch Bioabfälle aus der getrennten Erfassung (Biotonne) enthalten, können in der Schutzzone III eingesetzt werden.
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost wird jene Komposte, die für den Einsatz in Wasserschutzgebieten geeignet sind in den Prüfzeugnissen mit "geeignet für WSZ III bzw. WSZ II" ausweisen.
Den Volltext des Gemeinsamen Standpunktes "Kompost" finden Sie hier:
Gemeinsamer Standpunkt BGK DVGW (PDF, 1.73 MB)
Kompostausbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (PDF, 88 KB), Aufsatz von Dr. Claudia Castell-Exner, aus DVGW energie | wasser-praxis, Nr. 09/2009, S. 159.
DVGW-Stellungnahme zur Bioabfallverordnung
Der DVGW begrüßt grundsätzlich die seitens des BMU vorgeschlagenen Änderungen der Bioabfallverordnung, die in einigen Punkten den Boden- und Gewässerschutz etwas verbessern. In wichtigen Punkten sieht der DVGW allerdings noch erheblichen Überarbeitungsbedarf im vorliegenden Entwurf der Novellierung.
Stellungnahme des DVGW zur Änderung der Bioabfallverordnung und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (PDF, 104 KB) vom 13.02.2008
DVGW-Stellungnahme zur Novellierung der Klärschlammverordnung
Der DVGW begrüßt grundsätzlich die seitens des BMU vorgeschlagenen Änderungen der Klärschlammverordnung im Sinne des Boden- und Gewässerschutzes. Aus Sicht des DVGW ist hierbei eine integrierende Betrachtung aller Düngemittel erforderlich. Die Bewertung sollte nach vergleichbaren Maßstäben erfolgen und grundsätzlich mit einem Güte-/Qualitätssicherungssystem für alle Düngemittel gekoppelt sein.
Stellungnahme des DVGW (PDF, 84 KB) zur Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), (Arbeitsentwurf des BMU vom 19.11.2007) vom 2.2.2008
DVGW-Positionspapier zur landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung
Vom Klärschlamm, aber auch anderen Düngemitteln (u.a. Gülle, Bioabfall) gehen aufgrund der Inhaltsstoffe Beeinträchtigungen der Gewässergüte aus. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass insbes. Klärschlamm neben Schwermetallen zahlreiche organische Schadstoffe, humanpathogene Mikroorganismen und Xenobiotika enthält. Die Stoffe können in die Oberflächengewässer oder über die Untergrundpassage in das Grundwasser gelangen. Der DVGW stellt gegenüber den Landwirtschafts- und Umweltministerien die aus Gewässerschutzsicht relevanten Grundsätze zur landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung heraus.
Brief an die Ministerien der Länder (PDF, 27 KB) vom 30.06.2005