Die Verabschiedung der neuen EG-Grundwasserrichtlinie in Umsetzung von Artikel 17 der EG-Wasserrahmenrichtlinie wird im Herbst 2006 die Zielgerade erreichen. Nach der 1. Lesung im Europäischen Parlament am 28. April 2005 wurde die politische Einigung im EU-Umweltrat am 24. Juni 2005 erzielt und als so genannter "Gemeinsamer Standpunkt" am 8. Dezember 2005 vom Europäischen Rat verabschiedet.
Deutschland, Ungarn, Italien und Schweden hatten gegen den Standpunkt gestimmt und somit ihrer Auffassung Ausdruck verliehen, dass der ursprüngliche Auftrag, Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie für das Grundwasser zu konkretisieren, nicht umgesetzt wurde. Vielmehr zeichnet sich mit der neuen Grundwasserrichtlinie ein hoher Aufwand in der verwaltungstechnischen Umsetzung ab, ohne dass ein besserer Grundwasserschutz erwartet werden kann. DVGW und BGW haben in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Gemeinsamen Standpunkt im Vorfeld der 2. Lesung im Europäischen Parlament diese und weitere Kritikpunkte zusammengetragen und der Kommission vorgelegt.
Am 25. April 2006 befasste sich der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes mit dem Richtlinien-Entwurf und hat mit 43 Änderungsanträgen einen sehr großen Teil der Einwendungen im Sinne des Grundwasserschutzes übernommen. Dies gilt beispw. für die Anerkennung der künstlichen Grundwasseranreicherung als wichtiges Verfahren der Wasserbewirtschaftung. Einige Sachfragen, wie bspw. die Verknüpfung des Umweltqualitätsziels von 50 mg/l für Nitrat mit der Nitratrichtlinie (EG 91/676), die lediglich Maßnahmen empfiehlt, jedoch ohne Zeitvorgaben und Zielwerte werden weiterhin kontrovers betrachtet und machen die Aufnahme eines Schlichtungsverfahrens wahrscheinlich.
Die Berichterstatterin zur Grundwasserrichtlinie Christa Klass (EVP) brachte anlässlich der 2. Lesung im Europäischen Parlament am 13. Juni 2006 die Unzufriedenheit des Umweltausschusses mit dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates zum Ausdruck - ein Grund, dass zahlreiche Änderungen aus der 1. Lesung erneut eingebracht wurden, um den Grundwasserschutz zu gewährleisten. Zu den zentralen Forderungen aus deutscher Sicht zählen:
Nachdem die finnische Präsidentschaft zum Ausdruck gebracht hat, dass für sie nicht alle Anträge akzeptabel sind und diese Meinung im Rat auch von anderen Mitgliedsstaaten bestätigt wurde, ist im 2. Halbjahr 2006 mit einem Vermittlungsverfahren zu rechnen.