Für eine sichere und nachhaltige Trinkwasserversorgung muss das Grundwasser im Einzugsgebiet so geschützt werden, dass Trinkwasser mit natürlichen Verfahren gewonnen werden kann. Dabei kommt der Grundwasserqualität eine besondere Bedeutung für eine sichere Trinkwasserversorgung zu.
Das von
gemeinsam getragene Grundwasser-Memorandum 2004 enthält Forderungen an einen nachhaltigen Grundwasserschutz und definiert Schwellenwerte für Handlungsbedarf. Auch wenn die Beschaffenheit des Grundwassers von örtlichen Einflüssen geprägt ist, muss der Grundwasserschutz überörtlich geregelt werden. Die von der EU-Wasserrahmenrichtlinie angestrebte flussgebietsübergreifende Bewirtschaftung sowohl der Oberflächengewässer als auch des Grundwassers gebietet es daher – nicht zuletzt mit Blick auf erste Entwürfe einer EU-Grundwasserrichtlinie – Qualitätsanforderungen an das Grundwasser aus Sicht der Trinkwasserversorgung zu definieren.
Das Grundwasser-Memorandum 2004 soll der Politik, Behörden und Entscheidungsträgern in Industrie und Wasserwirtschaft eine Hilfe und ein Leitfaden für eine weitere Verbesserung der Grundwasserqualität sein. Auch ist das Bewusstsein für den Schutz und die nachhaltigen Nutzungsformen des Grundwassers zu schärfen. Grundwasser muss als unverzichtbare Lebensgrundlage bewusst sein. Dieses Bewusstsein ist insbesondere auch regional zu verankern und möglichst breit in der Öffentlichkeit anzulegen.
Die dieses Memorandum tragenden Verbände orientieren sich an den strikten Kriterien einer nachhaltigen und sicheren Trinkwasserversorgung.
Grundwasser ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Naturhaushalts und eine wesentliche Ressource für die Wassergewinnung. Die Trinkwasserversorgung hat ein naturbelassenes Grundwasser als Vorbild (u. a. DIN 2000). Anthropogen verunreinigtes Grundwasser kann nämlich – wenn überhaupt – nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand saniert werden. Dem vorsorgenden Grundwasserschutz kommt deshalb eine herausragende Bedeutung zu, wie in den nachfolgenden Forderungen formuliert wird.
Anzustreben ist die naturgegebene anthropogen unbelastete Grundwasserbeschaffenheit, die je nach geologischer Region unterschiedlich sein kann. Geogen bedingte Hintergrundbelastungen charakterisieren Grundwässer, begründen aber keinen Handlungsbedarf für Sanierungsmaßnahmen.
Grundwasser kann nur in dem Maße in Anspruch genommen werden, wie es sich erneuert. Der Trinkwasserversorgung muss die Möglichkeit erhalten werden, Uferfiltrat zu gewinnen und Grundwasser anzureichern.
Das Grundwasser ist vor Einträgen und Eingriffen zu schützen, die seine nachhaltige Nutzung und seine ökologischen Funktionen im Naturhaushalt gefährden. Punktuelle Einträge sollten prinzipiell unterbleiben und sind in Ausnahmefällen nur zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachhaltige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist.
Entsprechendes gilt für diffuse Einträge. Die Schutzfunktion des Bodens und des Untergrundes ist für die Güte des Grundwassers von entscheidender Bedeutung und muss daher erhalten werden.
Voraussetzungen für einen nachhaltigen Grundwasserschutz sind die Überwachung und Kontrolle des Grundwassers in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Erforderlich ist hierzu ein sich an regionale Gegebenheiten orientierendes Messnetz, das eine flächendeckende und risikoorientierte Beurteilung erlaubt. Zur Erfassung von Beschaffenheitsentwicklungen sind aussagekräftige Zeitreihen zu messen.
Der Analysenumfang hat sich u. a. am Gefährdungspotential zu orientieren.
Zum nachhaltigen Schutz der Trinkwasserversorgung und sicheren Einhaltung von Trinkwassergrenzwerten sind Schwellenwerte für gesundheitsrelevante physikalisch-chemische Parameter im Grundwasser erforderlich, bei deren Erreichen oder Überschreitung unverzüglich Vermeidungsstrategien beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Bei der Bemessung derartiger Schwellenwerte hat sich in der Praxis herausgestellt, dass als Sicherheitsabstand mindestens der halbe Betrag dessen erforderlich ist, was im Trinkwasser erlaubt ist. Diese Schwellenwerte von maximal 50 % der Trinkwassergrenzwerte berücksichtigen auch die langen Zeiten, bis Maßnahmen greifen und laufende Langzeittrends gestoppt werden. Die dauerhafte Unterschreitung dieser Schwellenwerte ist gleichzeitig die Mindestanforderung an Sanierungsmaßnahmen.
Die Ziele des Memorandums lassen sich durch Konsequenz im Vollzug der bestehenden Gesetze und bei der Ausgestaltung neuer Gesetze und Verordnungen insbesondere auf europäischer Ebene erreichen.
Grundwasser ist keine Handelsware. Es ist ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
Die Einhaltung der in diesem Memorandum formulierten Anforderungen gewährleistet auch für zukünftige Generationen eine sichere Trinkwasserversorgung aus Grundwasser, ohne dass dieses mit hohem technischen und finanziellen Aufwand aufbereitet werden muss.
Grundwasser-Memorandum 2004 (deutsch, englisch, französisch, niederländisch) (PDF, 649 KB)
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