Das BMU hat am 24.11.2010 den Referentenentwurf zur VAUwS vorgelegt. Die geplante Verordnung ist eine Vollregelung des Bundes, d. h. sie wird die bisherigen Anlagenverordnungen der Länder ablösen. Die Verordnung enthält stoff- und anlagenbezogene Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Regelungen zu Sachverständigenorganisationen, Güte- und Überwachungsgemeinschaften und Fachbetrieben.
Der DVGW hat am 24.2.2011 eine Stellungnahme zur VAUwS abgegeben (Stellungnahme exklusiv für Mitglieder, siehe Kasten rechts) . Darin hebt der DVGW als positiv zu sehende Punkte hervor:
- die Berücksichtigung von Anlagen zur Gewinnung von Biogas und damit zusammenhängend,
- die Einstufung von Gärresten und nachwachsenden Rohstoffen für die Biogasproduktion als wassergefährdend analog zu den JGS-Stoffen,
- die Informationspflicht gegenüber Wasserversorgern bei Betriebsstörungen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- das Zulassungsverbot für Anlagen aller Art in den Schutzzonen I und II sowie
- die Unzulässigkeit von Erdwärmesonden in Schutzgebieten.
Der DVGW sieht jedoch auch einige der vorgesehenen Regelungen sehr kritisch und befürchtet in einigen Fällen eine nicht akzeptable Absenkung des Schutzniveaus gegenüber wassergefährdenden Stoffen. Der DVGW wendet sich insbesondere gegen
- die Einengung der Begriffsbestimmung von Schutzgebieten durch pauschales Ausschließen der Schutzzone III B (§ 2 Ziffer 27),
- das pauschale, sachlich und fachlich unbegründete Ausnehmen von JGS-Anlagen aus zentralen Anforderungen und Bestimmungen (§ 11 Absatz 4),
- das Ausnehmen von Biogasanlagen aus den Anforderungen an Anlagen in der weiteren Schutzzone von Schutzgebieten (§ 30 Absatz 3) und
- starre und in vielen Fällen zu geringe Abstandsregelungen für JGS-Anlagen und Biogasanlagen von Quellen und Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen (Anhänge 8 (2.8) und 9 (8)).