DIN und DVGW: Gemeinsamer Startschuss für TRWI-Kompendium und Kommentar
Die Arbeiten auf der Ebene der europäischen Normungsorganisation CEN im Bereich der Trinkwasser-Installation im Rahmen der Normenreihe EN 806 streben langsam dem Ende zu. Die Teile 1 bis 3 der DIN EN 806 zu den Themenbereichen „Allgemeines“, „Planung“ und „Berechnung“ sind bereits erschienen. Mit der Veröffentlichung des Teiles 4 „Installation“ ist im Frühsommer 2009 zu rechnen. Der Teil 5 „Betrieb und Wartung“ wird voraussichtlich im Frühjahr 2009 als europäischer Entwurf veröffentlicht werden.
Auf europäischer Ebene konnte aufgrund der jeweiligen nationalen Besonderheiten nicht in jedem Punkt eine Einigung erzielt werden. Kein europäisches Land hatte vor Beginn der Arbeiten der EN 806 ein so in sich geschlossenes Normenwerk wie das der DIN 1988. Daher erklärt sich, dass die übrig gebliebenen nationalen Besonderheiten aber auch der inzwischen weiter erzielte technische Fortschritt in einem national ergänzenden Normen- und Regelwerk beschrieben werden. Der Anwender muss daher zukünftig aus einer Vielzahl der bestehenden Regelungen die richtige Auswahl treffen. Genau hier setzt das neue gemeinsame Projekt von DIN und DVGW an: ein Kompendium der technischen Regeln für Trinkwasser-Installationen. Unter Einbeziehung der Normenreihe der DIN EN 806 und den Restnormen der DIN 1988 sowie von Teilen des DVGW-Regelwerkes wird ein TRWI-Kompendium in drei Teilen „Planung“, „Ausführung„ und „Betrieb“ zusammengestellt und als ein leicht lesbares, widerspruchsfreies und anwenderfreundliches TRWI-Gesamtwerk herausgegeben. Die Arbeiten werden in 2009 beginnen und sollen Ende des Jahres 2010 abgeschlossen sein.
Gleichzeitig soll zu den jeweiligen Teilen des Kompendiums eine erläuternde Kommentierung herausgegeben werden. Es ist der Wunsch von DIN und DVGW diesen Kommentar gemeinsam mit dem ZVSHK zu erarbeiten. Der Kommentar richtet sich auch an eine erweiterte Zielgruppe, bestehend aus Kunden, Installateuren, Planern, Handel und Herstellern, ebenso wie den Vertretern der Wohnungswirtschaft und des öffentlichen Gesundheitswesens, da auf letztere eine erstmalige erweiterte Verpflichtung und damit ein erhöhter Informationsbedarf zukommt.