
Mit dem Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung 2001 kommen neue Analyseverfahren für die Bestimmung der mikrobiologischen Parameter zum Einsatz. Für die Parameter Escherichia coli und coliforme Bakterien sind aktuell zwei Verfahren zugelassen:
In den Trinkwasserlaboratorien sind beide Methoden etabliert und werden wahlweise je nach den betrieblichen und wirtschaftlichen Kriterien eingesetzt.
Anlass für den gemeinsamen Workshop von ATT (Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e.V.) WTV (Wahnbachtalsperrenverband) und DVGW war die Tatsache, dass in Abhängigkeit vom eingesetzten Nachweisverfahren unterschiedliche Artenspektren der coliformen Bakterien erfasst werden, was inbes. die Gesundheitsämter in eine schwierige Lage hinsichtlich der Bewertung und Maßnahmenfestsetzung bringt.
Grundsätzlich ist herauszustellen, dass es sich beim Parameter coliforme Bakterien nicht um eine taxonomisch eindeutig abgegrenzte Gruppe handelt, sondern um eine Zusammenfassung von Bakterien aus der Familie der Enterobakterien mit bestimmten biochemischen Eigenschaften. Coliforme Bakterien gelten grundsätzlich nicht als reine Fäkalindikatoren, da sie auch oder zum Teil ausschließlich in der Umwelt d.h. ubiquitär vorkommen.
Nach der Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 1990 wurden coliforme Bakterien über das Merkmal "Säure- und Gasbildung aus Laktose" definiert, laut DIN 38 411 zählen überwiegend die Gattungen Escherichia, Citrobacter, Enterobacter und Klebsiella dazu.
Nach dem ISO-Verfahren 9308-1 gilt allein die Säurebildung aus Laktose, d.h. die nicht gasbildenden Biotypen werden dabei, im Gegensatz zu früheren Verfahren, miterfasst. Die Identifizierung im Colilert-Verfahren erfolgt durch den Nachweis der ß-Galactosidase, ebenfalls ein Enzym zur Laktoseverwertung, das charakteristischerweise von coliformen Bakterien gebildet wird.
Mit den neuen Nachweiskriterien wird das Spektrum der coliformen Bakterien von vier (Trinkwasserverordnung 1990) über neun (ISO-Verfahren 9308-1) auf etwa fünfzehn (Colilert) Gattungen erweitert. Bei den zusätzlich durch das Colilert erfassten Gattungen handelt es sich überwiegend um solche, die in der Umwelt (Boden und Wasser) beheimatet sind und nicht aus Fäkalien stammen.
Im Workshop wurden Erfahrungen mit coliformen Befunden anhand verschiedener Fallbeispiele (Trinkwassertalsperrensystem in Nordrhein-Westfalen, Trinkwassertalsperren in Sachsen, Wahnbachtalsperre) ebenso dargelegt wie die Bewertung von coliformen Befunden aus Sicht der Trinkwasserkommission, der Krankenhaushygiene und der Überwachung. Konkrete Beispiele, wie Gesundheitsbehörden mit coliformen Befunden in der Praxis umgehen, wurden aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und den Niederlanden vorgestellt.
In der sich anschließenden Podiumsdiskussion wurde ausführlich die Frage diskutiert, inwieweit der Nachweis von coliformen Bakterien im Sinne des Indikatorkonzeptes zur Sicherung der mikrobiologischen Qualität des Trinkwassers beiträgt. In diesem Zusammenhang wurde die Frage diskutiert, ob die Einstufung des Parameters coliforme Bakterien als Indikatorparameter in der Anlage 3 der Trinkwasserverordnung nicht sinnvoller wäre; eine Einstufung, die auch konform zur EG-Trinkwasserrichtlinie (1998) wäre.
Folgende Konsenspunkte wurden herausgearbeitet: