Im Juni 2011 wurde in der Presse vermehrt über EHEC berichtet.
Das Umweltbundesamt hat dazu am 26.6.2011 eine
Pressinformation herausgegeben, in der eine Gefährdung des Trinkwassers durch EHEC ausgeschlossen wird.
Nach der aktuellen Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 zählt es zu den allgemeinen Anforderungen (§ 4), dass Wasser für den menschlichen Gebrauch frei von Krankheitserregern sein muss. Hinsichtlich der mikrobiologischen Beschaffenheit (§ 5) dürfen die in Anlage 1 Teil I der Verordnung festgesetzten Grenzwerte nicht überschritten werden.
Für Escherichia coli (E. coli) gilt ein Grenzwert von 0/100 ml. Der Parameter und Grenzwert basiert auf dem sog. Indikatorsystem, d.h. E. coli dient als Indikator für die mikrobiologische Beschaffenheit des Trinkwassers. Escherichia coli ist ein in der Regel harmloser Darmbewohner von Warmblütern.
Negativ-Proben bestätigen die Anforderung nach § 4; bei Positivproben ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. Dem Gesundheitsamt obliegt dann nach § 9 die Bewertung, ob bei Positivbefunden eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu besorgen ist und ob die Wasserversorgung bis auf weiteres fortgeführt werden kann. In der Regel werden Nachproben bis zur Klärung der Ursache veranlasst.
Im Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an die Europäische Kommission über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in Deutschland (2006) wird herausgestellt, dass das Trinkwasser aus den berichtspflichtigen Wasserversorgungsanlagen (> 1000 m³ Trinkwasserabgabe/Tag oder mehr als 5000 Versorgte) eine gute bis sehr gute Qualität besitzt. Die chemischen und mikrobiologischen Qualitätsparameter werden zu über 99% eingehalten. Grenzwertüberschreitungen in über 1% der Messungen zeigen sich nur in den Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel und coliforme Bakterien (nicht E. coli!).
Ja, der aktuelle EHEC-Ausbruchsstamm wird ebenfalls bei dem Test auf E. coli mit erfasst (EHEC = enterohämorrhagische E. coli).
Die Überwachung von E. coli zählt nach der Trinkwasserverordnung zu den routinemäßigen Untersuchungen (Anlage 4 der TrinkwV 2001). Die Anzahl der Proben pro Jahr ist nach der Trinkwasserabgabe in m³/Tag gestaffelt.
Da das geschilderte Indikatorsystem (Untersuchung auf E. coli) das Auftreten von EHEC-Erregern abbilden würde, bedarf es keiner erhöhten Überwachungsfrequenz. Im Falle von Positivbefunden würde die Aufklärung durch das Gesundheitsamt in der unter § 9 geschilderten Kaskade erfolgen.
Die größeren Wasserversorgungsunternehmen untersuchen das von ihnen abgegebene Wasser in einer hohen Dichte (meist jeden Tag). In Kleinanlagen muss das Wasser dagegen weniger häufig untersucht werden. Es kann bei diesen Anlagen in einigen Fällen sinnvoll sein, die Untersuchungshäufigkeit für einen gewissen Zeitraum zu erhöhen.
Die Beeinträchtigung von Wasservorkommen mit E. coli geht auf mikrobielle Kontaminationen, d.h. Verunreinigungen mit Fäkalien von Warmblütern, zurück. Diese können bspw. durch Wirtschaftsdünger, Abwasser eingetragen werden.
In Deutschland wurde zum Schutz der Rohwasserressourcen und des Trinkwassers das
Multi-Barrieren-System (PDF, 291 KB) eingeführt. Zu diesem gehört auch eine der Rohwasserbeschaffenheit angepasste Aufbereitung, die möglichen Gefährdungen schon im Vorfeld Rechnung trägt.
Das Auftreten von E. coli ist mit den gängigen Trinkwasserdesinfektionsverfahren (dargelegt in den Technischen Regeln des DVGW) entsprechend der Liste gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung beherrschbar.