
11. Mai 2020
Seit dem 1.3.2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Es ermöglicht die leichtere Einwanderung von Fachkräften mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung nach Deutschland zu Arbeitszwecken. Bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert.
Hochschulabsolventen und beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten haben nun Zugang zu allen Berufen, in denen in Deutschland Arbeitskräfte gesucht werden. Als Voraussetzung gilt, dass sie eine für Deutschland vergleichbare Qualifikation haben. Für Unternehmen eröffnet dieses Gesetz beschleunigte Verfahren und neue Beratungsangebote.
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