Am 6. Dezember 2025 ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten, mit dem ein hohes einheitliches Cybersicherheitsniveau in Deutschland gewährleistet werden soll. Ein wichtiges Ziel dieses Gesetzes ist die Begrenzung und Vermeidung von Störungen und Sicherheitsvorfällen bei Unternehmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens sowie zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland leisten.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz verpflichtet
gemäß § 33 Absatz 1, Nr. 1 bis 4 des BSIG zur Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Informationen zur Erfüllung der Registrierungspflicht finden Sie auf der Webseite des BSI (BSI - NIS-2-regulierte Unternehmen).
Die Registrierung erfolgt über das BSI-Portal. Für die Energieversorgungsnetze, deren Registrierungspflicht durch den § 5d Abs. 4 des EnWG vorgegeben wird, gibt es im BSI-Portal eine gesonderte Registrierungsoption. Im Feld „Ihre NIS-2-Einstufung“ müssen betroffene Betreiber die Option „Betreiber von unterschwelligen Energieversorgungsnetzen“ auswählen.
Das BSI hat bekanntgegeben, dass sich bislang weniger Unternehmen registriert haben als erwartet, und bittet daher die Gas- und Wasserversorgungsunternehmen zu prüfen, ob sie registrierungspflichtig sind und wenn die Registrierung noch nicht erfolgt ist, dies im BSI-Portal nachzuholen. Da die Registrierungen überfällig sind, fordert das BSI alle bisher noch nicht registrierten Einrichtungen auf, die Registrierung bis zum 31. Juli 2026 erfolgreich abzuschließen.