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Justicia

17. September 2021

Trinkwasserverordnung geringfügig geändert

Fünfte Veränderung der Trinkwasserverordnung erschienen
Gesetze und Verordnungen; © Paul Matthew / shutterstock.com
Meldung vom 29.09.2021

Die Trinkwasserverordnung wurde geringfügig ergänzt. Der Bundesrat beschloss am 17. September 2021 die fünfte Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Die fünfte Änderung der TrinkwV enthält die durch die EU-Trinkwasserrichtlinie gewährte Flexibilisierungsmöglichkeit für die Überwachungshäufigkeit sogenannter b-Anlagen (Wasserversorgungsanlagen einschließlich des zugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als zehn Kubikmeter Trinkwasser entnommen werden).

DVGW-Mitglieder finden die Verordnung im Mitgliederbereich unserer Webseite.

Weitere Informationen zu den Änderungen an beiden Verordnungen erhalten Sie auf den entsprechenden Fachseiten.

Ansprechpartnerin
Bei Fragen zu den Verordnungen wenden Sie sich bitte an
Dr. Karin Gerhardy
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

Telefon+49 228 91 88-653