
17. September 2021
Die Trinkwasserverordnung wurde geringfügig ergänzt. Der Bundesrat beschloss am 17. September 2021 die fünfte Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Die fünfte Änderung der TrinkwV enthält die durch die EU-Trinkwasserrichtlinie gewährte Flexibilisierungsmöglichkeit für die Überwachungshäufigkeit sogenannter b-Anlagen (Wasserversorgungsanlagen einschließlich des zugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als zehn Kubikmeter Trinkwasser entnommen werden).
DVGW-Mitglieder finden die Verordnung im Mitgliederbereich unserer Webseite.
Weitere Informationen zu den Änderungen an beiden Verordnungen erhalten Sie auf den entsprechenden Fachseiten.