
31. März 2020
Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen, als Koordinierungsorgan der Eichaufsichtsbehörden der 16 Bundesländer, informiert über den Vollzug des Eichrechts (bußgeldrechtliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen) bezüglich einer Überschreitung der Eichfrist bis zum 30. Juni 2021 im Rahmen der COVID-19-Pandemie.
Informationen zum turnusmäßigen Zählerwechsel und zum Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist von Versorgungsmessgeräten im Rahmen der COVID-19-Pandemie sind unter folgendem Link zu finden: