
16. Februar 2016
Ab sofort können Wasserversorgungsunternehmen bundesweit auffällige Befunde nicht relevanter Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Rohwasser an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) melden. Als Konsequenz kann das BVL nach Prüfung der Datenlage ein Anwendungsverbot in Trinkwassereinzugsgebieten bzw. Wasserschutzgebieten anordnen.
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) bewertet diesen Schritt als einen wichtigen Beitrag für den vorsorgenden Schutz der Trinkwasserressourcen. „Gerade in den sensiblen Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen ist ein konsequenter Schutz der Ressourcen geboten. An den Kriterien für das Meldeverfahren haben wir gemeinsam mit unseren Partnerverbänden der Wasserwirtschaft mitgearbeitet“, sagte der DVGWVorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke.
Grundlage für die Meldung ist die Detektion von Konzentrationen für mindestens einen nicht relevanten Metaboliten (nrM) eines PSMWirkstoffes im Grund-/Rohwasser. Hierbei müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Die genannten Kriterien sind nicht abschließend und werden gegebenenfalls angepasst.